Der Wunsch des 13-jährigen Mädchens, während des Unterrichts das islamische Kopftuch zu tragen, sei durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt, begründete das Gericht am Mittwoch sein Urteil. Ein Verbot erweise sich „zurzeit als unverhältnismässig“.
Zu erwägen wäre ein Verbot erst, „wenn sich eine ernsthafte Gefährdung des Religionsfriedens abzeichnen sollte“, schreibt das Gericht. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das Tragen des Kopftuchs die Integration der Schülerin in ihrer Klasse beeinträchtigt habe. Der geordnete Schulbetrieb sei nicht gestört worden.
Erziehungsrat empfahl Verbot
Das Mädchen hatte als Sechstklässlerin im Sommer 2013 damit begonnen, mit Kopftuch zur Schule zu gehen. Darauf erliess die Schulgemeinde, gestützt auf eine Empfehlung des Erziehungsrats des Kantons St. Gallen, ein Verbot für alle Arten von Kopfbedeckungen. Die Familie erhob dagegen Beschwerde.
Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS), der die Familie im Gerichtsverfahren unterstützt, nahm das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Der Schulrat von St. Margrethen will einen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht prüfen. Das Bundesgericht hat sich bisher noch nie zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Kopftuchverbots an Schulen geäussert. (sda)