Bei den knapp 11’000 Beratungen, die im letzten Jahr allein in der Zentralschweiz geführt wurden, waren bei einem Drittel chronische körperliche und seelische Beschwerden Thema. In über 12 Prozent aller Gespräche wurde von Angst, Einsamkeit oder Verlust und Tod gesprochen. Gerade die Unterstützung älterer Menschen, in deren Leben Einsamkeit oft dominiert, sei eine zentrale Aufgabe, die von Telefon 143 rund um die Uhr geleistet werde, heisst es in einer Medienmitteilung. Krankheit aber auch der eigene Tod könne bei diesen Gesprächen ein Thema sein. Häufig sei der Wunsch «ich möchte selber entscheiden, was mit mir passiert» Thema in der Beratung.
Das alte Vormundschaftsgesetz aus dem Jahre 1912 wurde durch das neue Erwachsenenschutzgesetz vom 1. Januar 2013 abgelöst. Eines der Ziele des neuen Gesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht zu fördern. Nun kann eine noch handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall der Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Oft fehlt aber ein Testament oder eine Patientenverfügung: In der Schweiz verfasst nur rund ein Viertel der Bevölkerung ein schriftliches Testament. Oft macht sich Hilflosigkeit breit, wenn Familienangehörige nicht wissen, was die «letzten Wünsche» der betroffenen Person sind.
Die neue Broschüre «Mein letzter Wille», welche Telefon 143 – Die Dargebotene Hand zusammengestellt hat, ist eine nützliche Hilfestellung. Neben zahlreichen konkreten Informationen, Hinweisen und Empfehlungen, gibt es Details zum Testament und einer Patientenverfügung. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann über die Homepage von Telefon 143 – Die Dargebotene Hand kostenlos bestellt werden.