SEK: Verfassungsrevision in der Vernehmlassung

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) hat den Entwurf einer neuen Verfassung in die Vernehmlassung geschickt, wie er am 4. Juni vor den Medien erklärte. Das Ziel ist eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Mitgliedskirchen. Ein neuer Name soll für die neue Strategie stehen: Aus dem SEK wird die EKS: «Evangelische Kirche in der Schweiz».


Der Verfassungsentwurf sieht eine Kirchenleitung aus Synode, Rat und Präsident oder Präsidentin vor. In der jährlichen Synode sollen relevante Fragen diskutiert und Strategien entwickelt werden. Die Synodalen werden von den kantonalen Synoden gewählt. Der Rat und insbesondere der Präsident oder die Präsidentin vertreten die Kirchen nach aussen gegenüber nationalen und internationalen Institutionen.

Künftig soll zudem alle zwei Jahre zeitgleich mit der nationalen Synode der «Tag der Kirche» gefeiert werden. Ziel sei es, einen nationalen öffentlichen Anlass zu schaffen, an dem sich das Kirchenvolk zu gesellschaftlichen Themen äussern und an der Gestaltung der Strategien der Synode beteiligen kann.

Die Vernehmlassung dauert bis 30. November 2013. Der aufgrund der Rückmeldungen überarbeitete Entwurf wird danach von der Abgeordnetenversammlung des Kirchenbunds behandelt und voraussichtlich im Sommer 2015 verabschiedet. Die neue Verfassung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.