Die Präsidentin der AGCK CH, Pfarrerin Rita Famos, bezeichnet gemäss Mitteilung die Unterzeichnung als ein «starkes Bekenntnis zur Einheit der Kirche und ein deutliches Zeichen an die Welt, dass sie (die Kirchen) das Evangelium gemeinsam in Wort und Tat verkündigen wollen». Die unterzeichnenden Kirchen teilten ein gemeinsames Verständnis der Taufe. Sie verpflichten sich, Menschen, die in einer Kirche getauft wurden, beim Übertritt in eine andere nicht erneut zu taufen.
Unterzeichnen werden der Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds, Gottfried Wilhelm Locher, der Westschweizer Bischof Charles Morerod, Bischof Harald Rein für die Christkatholische Kirche der Schweiz, die Präsidentin des Bunds der Evangelisch-lutherischen Kirche in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, Elisabeth Benn, Peter M. Potter, Archdeacon der Church of England, Archdeaconry of Switzerland und Bischof Patrick Streiff von der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz.
Zur Unterzeichnung hat die AGCK CH das Baptisterium (Taufkapelle) in Riva San Vitale ausgewählt: Es stammt aus dem 5. Jahrhundert und ist der älteste christliche Bau der Schweiz. Die unterschiedlichen Taufbecken seien Zeugen der verschiedenen Tauftraditionen und Taufpraktiken, die sich im Lauf der Jahrhunderte entwickelt haben, heisst es in der Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft
Die Heilsarmee, welche keine Taufe spendet, und der Bund der Baptisten, der keine Kindertaufe kennt, werden das Dokument nicht unterzeichen, begrüssen aber dessen Unterzeichnung. Die orthodoxen Kirchen in der Schweiz waren an der Erarbeitung der Erklärung beteiligt. Sie können es zurzeit jedoch mit Rücksicht auf ihre Mutterkirchen nicht unterzeichnen, schreibt die AGCK. Ihre Situation als «Kirchen in der Diaspora» erschwere eine gemeinsame Entscheidung. Die orthodoxen Kirchen der Schweiz anerkennen aber in der Praxis die Taufen der genannten Kirchen.