Rückführungen: Antifolterkommission kritisiert Fesselungen
Auf dem Weg zum Flughafen und beim Warten im Terminal: Personen, welche die Schweiz zwangsweise verlassen müssen, verbringen diese Zeit häufig in Fesseln. Das sei unverhältnismässig, schreibt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht.
2022 hat die Antifolterkommission 28 zwangsweise Rückführungen mit Sonderflügen begleitet und 22 zwangsweise Rückführungen, die per Linienflug durchgeführt wurden. Den Umgang der Polizeibeamten mit den Personen, die zurückgeführt wurden, beschreibt die Kommission als professionell und respektvoll.
Hingegen kritisiert sie, dass die Personen häufig in Fesseln zum Flughafen transportiert werden und auch während der Wartezeit gefesselt bleiben. Auch Menschen, die kooperativ waren, seien gefesselt gewesen. Es sei allerdings nur dann notwendig, eine Person zu fesseln, wenn die Gefahr bestehe, dass sie sich selbst oder andere gefährde. Das betont die Kommission in ihrem Bericht.
Als besonders beunruhigend beschreibt die Antifolterkommission die Situation für Familien, die von einer zwangsweisen Rückführung betroffen sind. Immer wieder würden Familien gestaffelt in ihr Heimatland zurückgebracht, und: Die Kommission hat beobachtet, wie Eltern vor den Augen ihrer Kinder gefesselt wurden.
Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus müssen die Schweiz verlassen. Weigern sie sich, können sie zwangsweise zurückgeführt werden. Die Mehrheit dieser Ausreisepflichtigen wird von der Polizei bis zum Flugzeug gebracht und reist unbegleitet aus. Ein Teil der Rückführungen findet mit polizeilicher Begleitung auf Linienflügen statt. Erachten die Behörden dies als nicht möglich, wird ein Sonderflug durchgeführt. (dst)