Reformierter Pfarrer erhält für Drogengeschäfte «sehr milde Strafe»

Mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten hat das Bezirksgericht Bülach ZH am Mittwoch einen reformierten Pfarrer aus dem Kanton Solothurn bestraft, der sich in Drogengeschäfte hatte hineinziehen lassen.


Für die mitbeschuldigte Frau beträgt das Strafmass 42 Monate unbedingt. Von den 27 Monaten für den Pfarrer sind 20 bedingt erlassen. Sieben Monate muss der Pfarrer absitzen, abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft. Gemäss Gericht hat der 45-Jährige Anstalten zu einem Drogentransport getroffen sowie mehrfach Gehilfenschaft dazu geleistet.

Zudem sprach das Gericht den Mann der mehrfachen versuchten Geldwäscherei schuldig – versucht deshalb, weil nicht erwiesen ist, dass es sich tatsächlich um Drogengelder handelte.

Laut dem vorsitzenden Richter hat das Gericht eine sehr milde Strafe erlassen. Es habe dem Beschuldigten zugute gehalten, dass er nicht aus Eigennutz gehandelt, sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt und Einsicht in sein Unrecht gezeigt habe.

«Vorbehaltlos gute Prognose»

Der Dorfpfarrer hatte sich aufgrund seiner Gutgläubigkeit und übersteigerten Hilfsbereitschaft in die Delikte hineinziehen lassen. Laut Gericht zeigte er «keinen starken deliktischen Willen«. Man könne ihm eine «vorbehaltlos gute Prognose» stellen. Falls er eine Arbeitsstelle habe, könne er seine Freiheitsstrafe wohl in Halbgefangenschaft absitzen, sagte der Richter.

Der Mann hatte 2014 auf Ersuchen der mitbeschuldigten Frau mehrmals Flugtickets für unbekannte Personen gebucht und vorfinanziert sowie Geldbeträge ins Ausland überwiesen. Dabei habe er annehmen müssen, dass es sich um Tickets für Drogentransporteure sowie um Drogengelder handelte, sagte der Richter. (sda)