Neuenburg: Heimbewohner haben Recht auf Suizid

Das Bundesgericht gewährt Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu Patienten und Patientinnen in einem Pflegeheim der Heilsarmee. Damit gewichtet sie das Recht auf Suizid höher als das Recht auf Glaubensfreiheit, wie Radio SRF berichtete.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben umfasst laut Bundesgericht auch das Recht auf Sterbebegleitung in öffentlichen Pflegeheimen. (Bild: pixabay)

Es ist ein Entscheid mit Signalwirkung: Heute beschloss das Bundesgericht, dass öffentliche Heime im Kanton Neuenburg ihren Bewohnerinnen und Bewohnern erlauben müssen, sich in den Heimräumen das Leben zu nehmen. Konkret bedeutet das: Sterbehilfeorganisationen dürfen unheilbar erkrankte Patienten und Patientinnen in Pflegeheimen aufsuchen, und sie in den Tod begleiten. Der Heilsarmee, die im Kanton Neuenburg Pflegeheime betreibt, ging diese Regelung, die im Neuenburg 2014 in Kraft trat, zu weit. Sie gelangte umgehend vor Bundesgericht, um dagegen zu rekurrieren. Die Heilsarmee sieht ihre religiösen Freiheit verletzt, denn sie lehnt das Recht auf Suizid ab: Gott alleine bestimmt über den Zeitpunkt des Todes.

Sterbehilfe in öffentlichen Heimen

Mit seinem heutigen Entscheid gewichtet das Bundesgericht das Recht auf Suizid höher als das Recht auf Religionsfreiheit. Die Richter argumentierten, dass Heimbewohnern das Recht auf selbstbestimmtes Sterben genommen würde, wenn Sterbehilfeorganisationen keinen Zugang zu öffentlichen Heimen hätten, da die Patienten nicht mehr über eine eigene Wohnung verfügen. Der Heilsarmee stehe es hingegen frei, so das Gericht, auf öffentliche Subventionen zu verzichten. Als private Institution könne sie Sterbehilfe innerhalb ihrer Räumlichkeiten verbieten.

Recht auf Suizid versus Recht auf Religionsfreiheit

Die Richter hatten es heute mit einer diffizilen Entscheidung zu tun. Tatsächlich wird das Recht auf Suizid politisch und rechtlich in der Schweiz bisher unterschiedlich gehandhabt. Erst neulich kam es zu Friktionen zwischen dem Kanton Waadt und dem Kanton Wallis. Die beiden arbeiten in der Gesundheitspolitik eng zusammen, jedoch handhabt Waadt die Sterbehilfe liberaler als das katholische Wallis.

Der Bundesgerichtsentscheid im Fall Neuenburg dürfte richtungsweisend sein.