Nationalrat will Regeln für Kriegsmaterialexport lockern

Schweizer Kriegsmaterial darf künftig auch in Länder exportiert werden, in welchen Menschenrechte verletzt werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag, 6.3. einer entsprechenden Motion mit 94 zu 93 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt.


Ständerat und Bundesrat hatten den Vorstoss unterstützt. Heute dürfen Waffen und Munition gemäss Kriegsmaterialverordnung nicht in Länder geliefert werden, in denen «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden». Das Parlament will Exporte neu nur noch dann verbieten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das zu liefernde Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.

Begründet wird die Lockerung mit der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation der Schweizer Rüstungsindustrie. Die heutige Regelung führe dazu, dass Schweizer Exporteure gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteiligt würden.

Gegner der Lockerung warnten, die Schweiz werde friedenspolitisch unglaubwürdig und setze den guten Ruf des Landes aufs Spiel. Im Nationalrat waren die Stimmen schliesslich ausgeglichen, der Entscheid fiel mit Stichentscheid des Präsidenten.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) konstatierte, das Parlament stelle Profit über Menschenleben. Sie protestierte am Nachmittag mit einem aufblasbaren Panzer auf dem Bundesplatz gegen den Entscheid. Amnesty International Schweiz teilte mit, dass wirtschaftliche Interessen vor den Menschenrechten kämen, sei ein Skandal. Alliance Sud, die Arbeitsgemeinschaft der sechs grossen Hilfswerke, kritisiert, dass mit dem Entscheid «Arbeitsplätze in einem völlig unbedeutenden Industriezweig, der gerade einmal 0,33 Prozent der gesamten Schweizer Exporte ausmacht», geschützt werden, statt einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung weltweiter Krisen zu leisten.