Methodisten unterstützen neue SEK-Verfassung

Die evangelisch-methodistische Kirche (EMK) unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung einer sichtbaren evangelischen Kirchengemeinschaft in der Schweiz, wie sie der Verfassungsentwurf des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) vorschlägt. Dies teilte die EMK am 26. November mit.


Im vergangenen Sommer hat der SEK den Entwurf für eine neue Verfassung in die Vernehmlassung gegeben. Die EMK, die ebenfalls dem SEK angehört, unterstütze das grundsätzliche Ziel des Verfassungsentwurfs nach «vermehrter Zusammenarbeit» sowie nach Stärkung der Gemeinschaft unter den evangelischen Kirchen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Weil sich die EMK von ihrer Entstehungsgeschichte her als evangelische Kirche bezeichnet, begrüsst sie es, «dass der Verfassungsentwurf von einer evangelischen und nicht von einer reformierten oder protestantischen Kirchengemeinschaft ausgeht».

Sie erachte es zudem als wichtiges Ziel, dass die evangelischen Kirchen in der Schweiz gegenüber der Öffentlichkeit vermehrt mit einer Stimme auftreten. Der Grundgedanke, für die evangelische Kirchengemeinschaft ein Präsidium vorzusehen, das in ihrem Namen Stellung nimmt, erscheint der EMK richtig. Dass für dieses Amt eine ordinierte Person vorgesehen ist, sei sachgerecht. Eine Öffnung der zukünftigen Kirchengemeinschaft gegenüber anderen evangelischen Kirchen – zum Beispiel gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirche – sei wünschenswert.

Fragezeichen
In der konkreten Ausgestaltung der neuen Verfassung setze die EMK jedoch auch Fragezeichen. Unklar sei, ob es sich bei der geplanten Evangelischen Kirche in der Schweiz (EKS) um eine Kirche oder eine Kirchengemeinschaft handle. Die EMK bevorzuge eine verbindlichere Kirchengemeinschaft, in der selbständige Kirchen miteinander in wachsender Einheit unterwegs seien.

Daher erachtet sie den Namen «Evangelische Kirchen in der Schweiz» als angemessener. Zudem möchte sich die EMK nicht durch die Beschlüsse der EKS-Synode in ihrer Selbständigkeit beschränken lassen. Im komplexen Doppelkonstrukt von Verein und Kirche der EKS und den daraus entstehenden Gremien sieht die EMK ein hohes Risiko an Kompetenzstreitigkeiten. Die EMK regt daher an, die EKS ganz auf den Boden des Vereinsrechts zu stellen.