Merkel wirbt für Religionsfreiheit und Toleranz

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel hat auf einer internationalen Konferenz zur Religionsfreiheit für Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen geworben. In der Debatte um ein Verbot der Vollverschleierung mahnte sie zur Zurückhaltung.

Angela Merkel: «Gelebte Vielfalt ist die logische Konsequenz von Freiheit.» (Bild: European People's Party/Flickr)

Es gehöre zur Religionsfreiheit, sagte Merkel am Mittwoch in Berlin, «seinen Glauben öffentlich bekunden zu dürfen und das eigene Verhalten an religiösen Lehren und Traditionen auszurichten», auch wenn manches religiöse Verhalten von Angehörigen anderer Religionen «uns befremden mag».

«Das gilt auch in Bezug auf Bekleidungsvorschriften», sagte die Kanzlerin weiter. «Freiheitsrechte schützen auch die Freiheit, anders zu sein als die Mehrheit es sich wünscht oder vorstellt.»

Zwar halte sie persönlich «eine Vollverschleierung für ein grosses Hindernis bei der Integration», doch Einschränkungen könne es nur geben, wenn andere Grundrechte verletzt würden – die Rechte anderer oder der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen.

Religiöse Bildung

Merkel warb auch für religiöse Bildung, einschliesslich des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts auch für Muslime, denn je fundierter religiöse Bildung sei, «desto grösser ist das gegenseitige Verständnis».

«Um die Religionsfreiheit in der Welt ist es immer noch sehr schlecht bestellt», sagte Merkel mit Blick auf die internationale Lage. In vielen Ländern seien «Diskriminierung und Verfolgung an der Tagesordnung», dazu komme «die Gewalt extremistischer Terrororganisationen» wie der Organisation Islamischer Staat. Derzeit drohe «das Erbe des Christentums im Nahen Osten fanatischen Extremisten zum Opfer zu fallen».

Die deutsche Regierung trete daher weltweit für Religionsfreiheit ein, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung – sowohl im Rahmen internationaler Organisationen wie auch in bilateralen Gesprächen etwa mit China, Iran oder Pakistan.

Verweis auf Menschenrechtserklärung

Dabei gehe es sowohl um das Recht, die eigene Religion auszuüben als auch «die Religion zu wechseln oder sich keiner Religion anzuschliessen», verwies Merkel auf die Vorgaben des Artikels 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

An der zweiten internationalen Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit kamen Parlamentarier aus zahlreichen Staaten und unterschiedlichen Weltreligionen zusammen. Mehr als 100 Abgeordnete aus 45 Ländern berieten in Berlin darüber, wie weltweit ein besserer Schutz der Glaubensfreiheit vor allem religiöser Minderheiten umgesetzt werden kann. (sda afp)