Bis auf seltene Einzelfälle seien keine Anzeichen einer Radikalisierung festgestellt worden, schreibt der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW). In diesen Fällen treten dann jeweils die Polizeiorgane von Kanton und Bund auf den Plan. Nach Auffassung des Bundesrats ist auch sichergestellt, dass Imame in Gefängnissen kein radikalislamisches Gedankengut verbreiten können. Die Vollzugseinrichtungen könnten nicht vertrauenswürdige religiöse Betreuungspersonen ablehnen, schreibt er. Zudem seien die Einrichtungen vergleichsweise klein, der unkontrollierte Austausch mit ideologisch Gleichgesinnten sei beschränkt. Damit bleibe im Rahmen des Vollzugs kaum Raum für die unbemerkte Radikalisierung einzelner Personen oder für die Bildung gewaltextremistischer Subkulturen.
Keller hatte sich besorgt gezeigt, weil die Urheber verschiedener Anschläge in Europa im Gefängnis radikalisiert worden waren, unter anderem auch durch Geistliche. Auf die Frage, wie hoch der Anteil von Muslimen im Schweizer Strafvollzug sei, bekam er vom Bundesrat mangels Statistiken keine Antwort. (sda)