Die bosnischen Eltern wehrten sich dagegen, dass ihr Kind nicht mit einem Kopftuch in den Unterricht kommen durfte und schickten ihre Tochter für einige Wochen nicht mehr zur Schule. Das Mädchen erarbeitete den Schulstoff zu Hause allein.
Im November 2013 entschied das st. gallische Verwaltungsgericht, die Schülerin dürfe bis zum Abschluss des Verfahrens mit Kopftuch am Unterricht teilnehmen. Seither geht das Mädchen wieder zur Schule.
Gegen eine Verfügung des Schulrates, die das Tragen eines Kopftuches und anderer Kopfbedeckungen generell untersagt, legten die Eltern beim Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs ein. Dieser Rekurs wurde nun vom Kanton abgewiesen mit der Begründung, mit der Schulordung könnten auch Grundrechte eingeschränkt werden.