Der 11-seitige Leitfaden «Umgang mit religiösen Fragestellungen an der Volksschule» wurde durch einen Vorstoss der CVP-Fraktion zum Thema «Gutes Zusammenleben der Menschen im Kanton Aargau» im Mai 2016 angeregt, wie die AZ Online berichtet. Unter anderem hatte die Fraktion vorgeschlagen, eine Orientierungshilfe zum Umgang mit religiösen Fragen und Bedürfnissen an den Volksschulen zu erarbeiten.
Der Leitfaden zeigt auf, dass es im schulischen Alltag Praktiken und Gewohnheiten gibt, die nicht auf rechtlichen Grundlagen beruhen. Zum Beispiel bestehen weder im Bundesrecht noch im aargauischen Recht Normen, die den Umgang mit der Verweigerung des Händedrucks regeln.
Hilfestellung für schulischen Alltag
Immer wieder könne es im schulischen Alltag vorkommen, dass sich verschiedene Interessen und Rechtsansprüche konkurrenzierten, heisst es in der Einleitung des Dokuments. Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden müssten dann jeweils ihren Ermessenspielraum für eine pragmatische Interessenabwägung nutzen. Mit dem Leitfaden will der Kanton Unterstützung bei diesem Prozess bieten und mögliche Unsicherheiten klären.
Das Dokument bietet Informationen zu Bereichen wie religiöse Feiertage, Schuldispense, Kleidervorschriften oder Sport- und Schwimmunterricht. Konkrete Lösungsvorschläge für einzelne Konflikte werden ergänzt mit Beispielen aus bisherigen Bundesgerichtsentscheiden oder Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie mit einer Stellungnahme des Aargauer Grossen Rats.
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