Kirchgemeinden sollen in Zukunft vom Kirchenrat nicht mehr ordentliche Pfarrstellen und Ergänzungspfarrstellen zugeteilt bekommen. Dies ist eine der wesentlichen Änderungen der nun vorgelegten Teilrevision der Kirchenordnung hinsichtlich des Projekts «KirchGemeindePlus», wie es in einer Medienmitteilung der Reformierten Kirche Kanton Zürich heisst.
Künftig soll die Mitgliederzahl jeder Kirchgemeinde über ihr Gesamtpfarrstellenpensum entscheiden. Das Pensum kann dann auf einzelne Pfarrerinnen und Pfarrer verteilt werden. Komplizierte Splittingmodelle sollen wegfallen, stattdessen gelten für alle Pfarrerinnen und Pfarrer dieselben Anstellungsbedingungen, wie es weiter heisst.
Wohnsitzpflicht soll gelockert werden
Zudem soll in grösseren Kirchgemeinden die Wohnsitzpflicht für gewählte Pfarrerinnen und Pfarrer gelockert werden, indem nur noch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer verpflichtet sein wird, in der Kirchgemeinde zu wohnen.
Die Vernehmlassung für die Teilrevision der Kirchenordnung läuft bis zum 12. Juli 2017. Zur Vernehmlassung eingeladen sind die kirchlichen Behörden, einzelne staatliche Stellen sowie die kirchlichen Berufsverbände. Die Auswertung soll Ende August 2017 abgeschlossen sein. Darauf basierend wird der Kirchenrat die Revisionsvorlage überarbeiten und Ende Jahr zuhanden der Kirchensynode verabschieden.