Unter dem Titel «Gefährliche Gurus» und der Überzeile «So mächtig sind Sekten in der Schweiz» zählte Blick.ch am 22. Oktober 2016 vierzehn Gruppierungen auf, darunter die Zeugen Jehovas, Scientology, Fiat Lux und die Freikirche ICF. ICF beschwerte sich daraufhin beim Schweizer Presserat. Mehrere Richtlinien des Journalistenkodex seien verletzt worden. Insbesondere werde den ICF-Teilnehmern eine verunglimpfende und herabsetzende Sektenzugehörigkeit unterstellt.
Blick.ch zitierte, zusätzlich zur Liste mit den vierzehn Gruppierungen, Aussagen der Sektenberatungsstelle Infosekta, wonach der Begriff «Sekte» nicht eindeutig definiert und eine Einstufung schwierig sei. Man spreche von einem breiten Spektrum von Gruppierungen. Diese Aussagen helfen nach Ansicht des Presserats den Leserinnen und Lesern, sich ein eigenes Urteil über den Sektenbegriff zu machen.
Wahrheitspflicht nicht verletzt
Zusätzlich richtete sich die Beschwerde von ICF gegen die Aussage von Blick.ch, durch starke emotionale Bindung werde der Austritt aus der Freikirche erschwert. ICF argumentiert: Sie kenne gar keine Mitgliedschaft und deshalb gebe es auch keine Ein- und Austritte. Diese Aussage von Blick.ch verletze deshalb die Wahrheitspflicht. Der Presserat kann dagegen nachvollziehen, dass eine emotionale Bindung den Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft erschweren kann, auch wenn es keine formale Mitgliedschaft gibt.
Der Presserat weist die Beschwerde von ICF gegen Blick.ch in allen Punkten ab.