Hidschab-Verbot bleibt bestehen
Laut einem Gericht im indischen Bundesstaat Karnataka verstösst ein Kopftuch-Verbot nicht gegen die Verfassung. Der sogenannte Hidschab – ein auch den Hals umschliessendes Kopftuch – sei nicht Teil wesentlicher Praktiken im Islam, begründete Staatsanwalt Prabhuling Navadgi das Urteil in Karnataka gegenüber Reportern am Dienstag.
Zuvor hatten muslimische Studentinnen gegen das Hidschab-Verbot an mehreren Schulen geklagt, weil sie darin einen Verstoss gegen die Verfassung sahen. Die Studentinnen wollen nun ans höchste Gericht ziehen.
Das Hidschab-Verbot hatte die Stimmung aufgeheizt: Muslimische Studentinnen demonstrierten dagegen, rechte hinduistische Männer dafür. Dabei flogen nach Polizeiangaben teils Steine, es wurde Feuer gelegt. Die Kontroverse begann, nachdem ein Internetvideo gezeigt hatte, wie Schülerinnen mit Hidschab davon abgehalten wurden, in ihr Klassenzimmer zu gehen.
In Indien sind die meisten der 1,3 Milliarden Einwohner Hindus, Muslime stellen mit 14 Prozent der Bevölkerung die grösste Minderheit. Religion ist für fast alle ein sehr emotionales Thema. (sda/dpa/no)