Heks führt in Strassburg Beschwerde gegen die Schweiz

Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) setzt sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg für eine afghanische Flüchtlingsfamilie mit kleinen Kindern ein, die nach dem Willen des Bundesamtes für Migration nach Italien zurückgeführt werden soll.


Der Entscheid wird Signalwirkung für die zukünftige Praxis von Rückschaffungen im Rahmen von Dublin-Verfahren haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird darüber urteilen, ob für die Familie eine Rückführung nach Italien im Rahmen des Dublin-Verfahrens zulässig ist. Heute fand in Strassburg vor der Grossen Kammer des Gerichtshofs die Verhandlung statt, an welcher die Heks-Rechtsberatungsstelle SAJE den Fall vertrat.

Die Zustände im italienischen Asylsystem sind besorgniserregend. Es fehlt seit Jahren an genügend Unterkünften: 8000 staatliche Aufnahmeplätze stehen aktuell 64 000 anerkannten Flüchtlingen sowie jährlich mehreren 10‘000 Asylsuchenden zur Verfügung. In den bestehenden Zentren herrschen oft prekäre hygienische Verhältnisse und erhebliche Sicherheitsprobleme. Deshalb befürchtet Heks, dass die Familie nach einer Rückschaffung in Italien unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müsste und das Wohl der Kinder ernsthaft gefährdet wäre.

Bedeutsamer Fall
Strassburg wird zudem beurteilen, ob die Schweizer Behörden den Fall genügend abgeklärt haben und die Familie unter den gegebenen Umständen die Möglichkeit hatte, eine wirksame Beschwerde einzureichen. Denn sie wurde nur oberflächlich befragt und erhielt einen Nichteintretens-Entscheid, der aus Standard-Textbausteinen bestand. Dass die Beschwerde in Strassburg aufgenommen und an die Grosse Kammer weitergeleitet wurde, zeigt, wie bedeutsam der Fall aus menschenrechtlicher Sicht ist.

Seit mehr als fünfzig Jahren setzt sich Heks in der Schweiz für die Rechte der Flüchtlinge und Asylsuchenden ein. Heks ist das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz und führt sieben Rechtsberatungsstellen, die in elf Kantonen Asylsuchende beraten und bei Bedarf rechtlich vertreten.