Eine Anerkennung hätte einen starken finanziellen Anreiz für die muslimischen Organisationen, weil damit das Recht verbunden wäre, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben, die der Staat für sie einzieht, sagte Maizar. Das neue Rechtsgutachten liefere den Muslimen ein Musterstatut, mit dessen Hilfe die muslimischen Verbände auf Kantonsebene die Anerkennung ihres Glaubens beantragen können.
Gemäss Gutachten ist die Forderung der Muslime nach einer öffentlichrechtlichen Anerkennung legitim. «Der Staat darf keine Religion bevorzugen. Er ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet», hält der verantwortliche Autor der Studie, Adrian Loretan, Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Luzern, fest. Muslimische Organisationen müssten unter anderem die Finanzierung transparent machen und nach rechtsstaatlichen Prinzipien strukturiert sein. Demokratische Parallelstrukturen, die für alle Mitglieder offen sind, wie in den Landeskirchen etwa die Kirchgemeinde, sind für Loretan unabdinglich.
Loretan weist in der «NZZ am Sonntag» Befürchtungen, Steuergelder, die der Staat für die Muslime eintreiben würde, könnten in die Hände von Extremisten gelangen, zurück: «Heute hat die Öffentlichkeit keinerlei Informationen darüber, wie sich die muslimischen Gemeinden finanzieren. Die Gefahr einer ausländischen Einflussnahme ist so viel grösser». Er zieht einen Vergleich zu Österreich, wo der Islam seit 1912 per Gesetz anerkannte Religion ist, was weitreichende Folgen für die Integration der muslimischen Bevölkerung habe.
Um das weitere Vorgehen für eine Anerkennung zu planen, will Maizar gemäss Zeitung in den kommenden Monaten ein Treffen der muslimischen Spitzenvertreter organisieren.