Im Kanton Genf sind Kirche und Staat seit 1907 getrennt, der Staat ist zu strikter religiöser Neutralität verpflichtet – der sogenannten Laizität («laïcité»). Die neue Verfassung von 2012 sieht aber vor, dass «die Behörden Beziehungen zu den religiösen Gemeinschaften unterhalten». Wie diese Beziehungen aussehen könnten, soll das «Gesetz über die religiöse Neutralität des Staates» (Loi sur la laïcité de l’état – LLE) regeln. Die Arbeit daran begann im Jahr 2013 unter der Führung von Staatsrat Pierre Maudet. Im April 2018 wurde es vom Grossrat mit grosser Mehrheit verabschiedet.
Ausserhalb der politischen Institutionen stiess das Gesetz jedoch auf heftigen Widerstand. Gleich vier Gruppierungen ergriffen das Referendum. Nun stimmen die Genfer am 10. Februar darüber ab.
Religiöse Merkmale sollen verboten werden
Dabei ruft eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, Linken, Freidenkern, Evangelikalen, muslimischen Gemeinschaften, Feministinnen und Gewerkschaften zum Nein auf.
Denn die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig: Für erregte Gemüter sorgt vor allem, dass das Gesetz sichtbare «religiöse Merkmale» im öffentlichen Dienst und sogar in Plenarsitzungen der Legislative verbietet. Viele befürchten, durch das Gesetz sollen muslimische Kopftuchträgerinnen vom arbeiten abgehalten werden. So politisiert zurzeit unter anderem eine Grüne Gemeinderätin im Stadtparlament von Meyrin mit Kopftuch. Sie könnte künftig nur noch an Kommissionssitzungen teilnehmen – und nicht mehr an öffentlichen Parlamentsdebatten.
Für andere sind religiöse Vereinigungen nicht anders zu behandeln als Vereine. Religion sei reine Privatsache und habe den Staat nicht zu interessieren, sagen sie.
Wieder andere stossen sich daran, dass religiöse Veranstaltungen auf öffentlichem Grund nun Ausnahmegenehmigungen benötigen – oder dass der Staat bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung die Zurschaustellung «auffälliger religiöser Merkmale» gleich ganz verbieten kann.
Protestantische Kirche befürwortet Gesetz
Emmanuel Fuchs, Präsident des Conseil du Consistoire (Exekutive) der Protestantischen Kirche Genfs (Eglise Protestante de Genève EPG), relativiert. «Das Gesetz ist nicht ideal, aber ein guter Anfang», sagt er. Es sei ein Versuch, einen Rahmen zu schaffen, der der multikulturellen und -religiösen Genfer Realität gerecht wird sowie das friedliche Zusammenleben der Religionsgemeinschaften und ihre Beziehung zu den Behörden fördert.
Auch das Verbot religiöser Merkmale im öffentlichen Dienst hält Fuchs für unbedenklich. «Das neue Gesetz ändert nichts an der aktuellen Situation», sagt er. Die Anwendung des Gesetzes könne je nach beruflicher Stellung der Betroffenen unterschiedlich ausfallen. Das werde bereits jetzt so gehandhabt. Das heisst, eine Krankenpflegerin darf wahrscheinlich mit Kopftuch arbeiten, eine Lehrerin eher nicht.

Emmanuel Fuchs, Präsident des Conseil du Consistoire der Protestantischen Kirche Genfs. (Bild: zvg)