Wäre es nach dem Willen des 82-Jährigen gegangen, wäre er bereits am 18. Oktober aus dem Leben geschieden. Wegen der Klage seiner beiden jüngeren Brüder kam die Angelegenheit am Montag aber vor Gericht.
Die drei Brüder begrüssten sich vor dem Gerichtssaal herzlich und umarmten sich innig. Danach stellte der sterbewillige Rentner seinen Brüdern die Vertreter der Sterbehilfeorganisation Exit vor, bevor die Parteien den Gerichtssaal betraten.
Die als Zeugen aufgebotenen Brüder wurden angesichts des sensiblen Themas unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Danach begannen die Anwälte der beiden Parteien mit den Plädoyers, bei denen Journalisten und Besucher den Saal wieder betreten konnten.
Die Brüder hatten zu diesem Zeitpunkt den Gerichtssaal bereits wieder verlassen. Der Anwalt der beiden Brüder, François Membrez, kritisierte die Kriterien für Sterbehilfe. Exit habe diese bei einer Generalversammlung 2014 gelockert.
Kritik an Exit
Von dann an habe Exit Sterbehilfe auch Personen angeboten, die von Altersleiden betroffen seien. Dieses Kriterium entspreche aber nicht den Normen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW).
Demnach dürfte Sterbehilfe nur nahe dem Lebensende geleistet werden, nachdem alternative Behandlungen vorgeschlagen wurden. «Depressives Leiden darf nicht der Grund für den Wunsch nach einem Suizid sein», sagte François Membrez.
Er prangerte auch die Art an, wie Exit den Fall behandelte. Die Sterbehilfe-Organisation habe anerkannt, dass der Mann nicht kurz vor dem Tod stehe. In einem Brief habe der Witwer jedoch von «unzumutbaren» psychischen und physischen Leiden gesprochen.
Dennoch sei der Mann von keinem Psychologen untersucht und ihm seien keine psychotherapeutischen Massnahmen angeboten worden, sagte der Anwalt der beiden Brüder. Er betonte zudem deren Recht, die Sterbehilfe für ihren Bruder anzufechten.
Sie hätten ihren Bruder oft getroffen, zusammen Wanderungen unternommen und Briefe ausgetauscht. Im Fall eines Todes könnten sie Genugtuung von Exit verlangen, sagte François Membrez. Das wies der Anwalt von Exit, Yves Grandjean, entschieden zurück.
Recht auf würdigen Tod
Seiner Ansicht nach prallen in diesem Fall zwei Rechte aufeinander: Das Recht zu sterben und das Recht auf Zuneigung. «Das erstere hat viel grösseres Gewicht», sagte Grandjean. Die Regeln der Akademie der Medizinischen Wissenschaften seien hier zudem nicht anwendbar, da sie kein Gesetz seien.
Ab 80 Jahren erlaubten eine Verringerung der körperlichen Kräfte und die damit verbundenen Sorgen, dass man aus dem Leben scheiden dürfe, sagte der Anwalt des sterbewilligen Bruders. Dieser habe das Recht, würdig zu sterben.
Sein Willen zu sterben, sei entschieden und das sei massgebend. Die Gerichtspräsidentin kündigte an, dass das Urteil in spätestens drei Monaten eröffnet werde. Bis das Urteil vorliegt, darf Exit dem 82-Jährigen keine Sterbehilfe leisten. (sda)