Verfassungsreform
«Wir müssen uns überlegen, ob jede Kirchgemeinde ein Pfarramt braucht»
Herr Schmidt, warum braucht die St. Galler Kirche eine neue Verfassung?
Unsere aktuelle Verfassung stammt aus dem Jahr 1974 und passt nicht mehr zu unserem heutigen Kirchenbild. Zum Beispiel kommen darin nur Pfarrer vor. Von Pfarrerinnen und anderen kirchlichen Mitarbeiterinnen ist nicht die Rede. Es ist deshalb der Zeitpunkt gekommen, uns eine zeitgemässere und zukunfsfähigere Verfassung zu geben.
Wo sehen Sie am meisten Diskussionsbedarf?
Die Knacknüsse der Reform sind meines Erachtens vor allem das Parochialsystem und die partnerschaftliche Gemeindeleitung. Diese Themen werden sicher zu reden geben.
Inwiefern?
Heute kann man nur in jener Gemeinde Mitglied sein und das aktive und passive Stimmrecht haben, in der man auch wohnt. Wir müssen uns fragen, wie zeitgemäss das noch ist und ob es andere Formen der Mitgliedschaft gibt. Bei der Gemeindeleitung geht es um die Frage, ob weiterhin nur die Pfarrpersonen in der Vorsteherschaft vertreten sein sollen oder auch andere Teammitglieder. Hier sehe ich Diskussionsstoff, weil die Pfarrschaft dabei etwas abgeben müsste.
Martin Schmidt ist seit 2014 Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen. Er ist zudem Vizepräsident des Büros des Konkordats zur Pfarrausbildung in der Deutschschweiz und im Tessin sowie Präsident der Liturgie- und Gesangbuchkonferenz. Zuvor war Schmidt Pfarrer in zwei Kirchgemeinden und Professor und Dozent an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen. (no)
Ist auch der Pfarrmangel Thema der Verfassungsreform?
Der Pfarrmangel wird in verschiedener Form Thema sein. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob jede Kirchgemeinde zwingend ein Pfarramt braucht. Oder ob eine Gemeinde beispielsweise auch von einem Diakon oder von zwei Religionslehrpersonen geleitet werden kann. In der Schaffhauser Kantonalkirche etwa hat man festgelegt, dass für jede Gemeinde mindestens 25 Stellenprozente eines «Basis»-Pfarramts zur Verfügung stehen. Auch wir müssen in dieser Hinsicht einen Grundsatzentscheid treffen.
Der Rechtsprofessor Benjamin Schindler empfahl, die neue Verfassung nicht zu innovativ zu gestalten. Denn das könne Widerstand hervorrufen. Sehen Sie das auch so?
Unser Reformprozess ist breit abgestützt. Alle wichtigen Gremien und Tausende Menschen werden sich in den kommenden Monaten und Jahren damit befassen. Insofern bin ich zuversichtlich, dass ein guter Kompromiss herauskommen wird. Ich hoffe aber, dass wir vor allem auch im Prozess selber mutig sein werden.
Wie geht es nun konkret weiter?
Wir haben vier Projektgruppen gebildet, die sich mit verschiedenen Themenfeldern befassen werden. Im kommenden Jahr geht es in die Vernehmlassung. Danach muss allenfalls nachjustiert werden. Nach der Beratung in der Synode soll die neue Verfassung 2028 oder spätestens 2029 vors reformierte Stimmvolk kommen.