Europäisches Gericht bestätigt Gesichtsschleier-Verbot

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmässig erklärt. Eine Verbot sei keine Verletzung der Religionsfreiheit, argumentierte das Gericht.

Gesichtsverschleierungen wie der Niqab dürfen in Europa verboten werden.
Gesichtsverschleierungen wie der Niqab dürfen in Europa verboten werden. (Bild: Wikimedia)

In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Strasse einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte am Dienstag in Strassburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote.

Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstösse können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Ausserdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten.

Schutz von Rechten und Freiheiten

Es sei «für eine demokratische Gesellschaft notwendig», urteilten die EGMR-Richter in Strassburg. Die «Rechte und Freiheiten» von Dritten würden damit geschützt.

Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Niqab tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.

Beide Frauen gaben nach Angaben des Gerichts an, den Niqab aus freien Stücken zu tragen. Eine hatte ihren Schleier zunächst auch nach dem Verbot weiter getragen. Aus Angst vor einer Bestrafung legte sie ihn später jedoch ab. Die andere gab den Angaben zufolge an, sie sei nach dem Verbot zu Hause geblieben.

Frankreich hatte als erstes EU-Land bereits im April 2011 ein Vollverschleierungsverbot eingeführt. Im Juli 2014 erklärte der EGMR bereits das französische Burka-Verbot für rechtens. (sda)