Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des grossen Medieninteresses an ihrem Fall nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt. Das Gericht in der norddeutschen Stadt entschied in Abwesenheit der Frau.
Die Schule hatte darauf bestanden, dass die Frau ohne einen sogenannten Nikab am Unterricht teilnimmt – dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Die Frau kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (sda)