Bundesrat gegen religiösen Toleranzartikel in der Verfassung

Der Bundesrat möchte keine Bestimmung zur religiösen Toleranz in die Verfassung aufnehmen. Seiner Ansicht nach besteht unter den Religionsgemeinschaften keine Einigkeit über das Anliegen.

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Das schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von FDP-Ständerat Hans Altherr (AR). Dieser verlangt vom Bundesrat einen Entwurf zu einem Verfassungsartikel, mit dem der Auftritt und die Selbstdarstellung der Religionsgemeinschaften im öffentlichen Raum auf ein «allgemeinverträgliches Mass» beschränkt würde.

Die Gemeinschaften sollen ein bedrängendes Auftreten vermeiden, zu einem von Toleranz gekennzeichneten Zusammenleben beitragen und die Menschenrechte aller achten. Altherr will damit eine breite Diskussion zum Thema auslösen. Eine solche tue Not angesichts des verbreiteten Unbehagens gegenüber fremden Religionen und Sitten, schreibt Altherr in seinem Vorstoss.

Die Religionsfreiheit, die auch den öffentlichen Auftritt von Religionsgemeinschaften schützt, gelte schon heute nicht absolut, hält der Bundesrat in seiner Antwort fest. Allerdings habe sich mit dem Minarett-Verbot die Diskussion verstärkt, welche Schranken Religionsgemeinschaften bei ihren Auftritten in der Öffentlichkeit beachten müssen. Der Bundesrat anerkennt denn auch das Anliegen, diese emotional geführte Diskussion zu versachlichen. Eine Ergänzung der Bundesverfassung hält er aber für übereilt.

Der Impuls dafür sollte von den Religionsgemeinschaften selber kommen, denn ohne deren Unterstützung wäre das Vorhaben eines religiösen Toleranzartikels zum Scheitern verurteilt. Nach Einschätzung des Bundesrats besteht bei den Religionsgemeinschaften derzeit aber kein Konsens über das Anliegen der Motion.