Die Rekurskommission der katholischen Landeskirche hatte 2. Oktober entschieden, dass die Beratungsstelle weiter 15 000 Franken jährlich von der Landeskirche unterstützt wird. Da es sich aber «nur beschränkt» um eine unabhängige Instanz handele, werde «eine abschliessende rechtliche Klärung durch eine unabhängige Gerichtsinstanz» angestrebt, so das Bistum.
Geklärt haben will das Bistum die Grundsatzfrage, «ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt».
«Adebar» ist die «Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden». Getragen wird die Stelle nach eigenen Angaben von einem gemeinnützigen Verein, finanziert durch Beiträge des Kantons Graubünden, der beiden Landeskirchen, von Mitgliedern sowie durch Honorare und Spenden.