Vor Gericht gab der geständige Täter an, er sei vom spirituellen Berater eines italienischen Fernsehsenders verflucht worden. Deshalb habe er ständig gebetet und das Gefühl gehabt, er müsse böse Symbole in den Kirchen zerstören.
Die Staatsanwaltschaft forderte nach einem psychiatrischem Gutachten eine stationäre Behandlung für den psychisch schwer gestörten Täter. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach den Angeklägten wegen Schuldunfähigkeit frei. Der Mann muss sich jedoch einer stationären Massnahme unterziehen.