Wie das «Thuner Tagblatt» am Dienstag schreibt, sei eine verschärfte Bewilligungspraxis der Grund. Diese untersagt Hilfseinsätze, die monetäre Zwecke verfolgen. «Der Zivilschutzeinsatz zugunsten des Suppentages entspricht nicht mehr der verschärften Bewilligungspraxis des Kantons und kann deshalb nicht mehr über den Erwerbsersatz abgerechnet werden», sagte Karin Ochsenbein, Leiterin ad interim der städtischen Abteilung Sicherheit, auf Anfrage der Zeitung. In der Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft stehe, dass nur Vorhaben unentgeltlich unterstützt werden dürften, welche nicht überwiegend der Geldmittelbeschaffung dienten. «Der Suppentag hat nun mal genau diesen Zweck.» Die verschärfte Regelung ist bereits seit 2008 in Kraft, wurde im konkreten Fall aber erst durch einen neuen Kommandanten umgesetzt.
Am kommenden Suppentag beteiligt sich der Zivilschutz nun ein letztes Mal am Anlass. Man wolle nun alles daran setzen, eine befriedigende Lösung zu finden, sagte Udo Allgaier, Leiter der Arbeitsgemeinschaft. Ansonsten werde man «das Thema Suppentag endgültig abschliessen».
1’000 Liter Suppe zum Verkauf – Erlös geht an Hilfsprojekte
Der ökumenische Suppentag findet seit über 30 Jahren immer am zweiten Freitag im März statt. Organisiert wird er von der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen in Thun (Akit). Die römisch-katholische, die evangelische und die christkatholische Kirche sowie die Heilsarmee Thun übernehmen die Unkosten für das Material und die Werbung von jährlich circa 3’000 Franken. Dabei werden laut Zeitungsbericht 1’000 Liter Suppe an die Bevölkerung verkauft. Den Preis bestimmen die Kunden selbst. Der Erlös geht vollumfänglich an karitative Projekte. Dieses Jahr soll mit dem Geld ein Wasserprojekt auf einem therapeutischen Hof in Korsika unterstützt werden, wie es im Bericht heisst.
Ökumenischer Suppentag 2014 der Thuner Kirchen, Freitag, 14. März, 10 bis 13 Uhr an insgesamt 19 Stellen auf dem gesamten Gemeindegebiet. Weitere Informationen unter www.kirchen-thun.ch.