Wallis: Entlassene Ethiklehrerin zieht Fall weiter

Der Walliser Staatsrat hat eine Beschwerde der Ethik- und Religionslehrerin Edith Inderkummen teilweise gutgeheissen. Inderkummen war im Frühjahr 2013 aus der katholischen Kirche ausgetreten, worauf der Bischof von Sitten, Norbert Brunner, ihr die Lehrerlaubnis für den konfessionellen Religionsunterricht entzog und Erziehungsdirektor Oskar Freysinger (SVP) eine fristlose Kündigung aussprach.


Wie das Internetportal «infosperber.ch» am 21. Februar meldet, wurde Inderkummen eine nachträgliche Entschädigung für den Lohnausfall zugesprochen.
Die fristlose Kündigung betraf aber nur den konfessionellen Religionsunterricht, nicht aber das konfessionsneutrale Fach «Ethik-Religion-Gemeinschaft» (ERG), wie Erziehungsminister Freysinger im Entlassungsschreiben betonte. Gemäss Arbeitsvertrag war Inderkummen berechtigt, das Fach ERG zu unterrichten. 

Nun habe der Walliser Staatsrat der Ethiklehrerin bezüglich der ERG-Stunden Recht gegeben, meldet das Internetportal. In ihrem Entscheid von Januar 2014 hiess die Walliser Regierung die Beschwerde Inderkummen bezüglich der Entlassung für das konfessionsneutrale Fach ERG gut, die fristlose Kündigung für den konfessionellen Religionsunterricht hingegen halte sie für rechtens.

Die Kündigungsfrist laufe am 1. März 2014 ab. Das Erziehungsdepartement habe deshalb am 3. Februar die Kündigung ausgesprochen und wolle Inderkummen den Lohn bis am 31. August 2014 bezahlen. Inderkummen hat am 14. Februar gegen den Entscheid des Staatrates Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Darin bemängelt sie, dass die Walliser Regierung ihr nur für drei ERG-Stunden eine Lohnzahlung leisten will und nicht für rund zehn Stunden, welche ihr Anfang 2013 mündlich versprochen worden seien.