Ein Gerichtsurteil stiess Anfang April auf Empörung bei konservativen Christen in den USA. Die konservativ-christliche Fotografin Elaine Huguenin habe kein Recht, ein lesbisches Paar abzuweisen, das bei ihr Fotos von seiner «Gelübdefeier» bestellen wollte, entschied das Oberste US-Gericht. Huguenin hatte sich 2006 aus Glaubensgründen geweigert, auf der Feier der beiden Frauen zu fotografieren. Diese beklagten sich daraufhin bei der Menschenrechts-Kommission des Bundesstaates New Mexico und bekamen recht: Die geltenden Gesetze schützten vor Diskriminierung wegen Rasse, Geschlecht und sexueller Orientierung. Unterstützt von der konservativen Organisation «Alliance Defending Freedom» ging Huguenin daraufhin in die Berufung. Das Oberste US-Gericht bestätigte den Spruch der Kommission. Der Theologe Russell Moore warnte im Zusammenhang mit diesem Fall vor einer «Kreuzigung der Gewissensfreiheit».
Minderheit fühlt sich von Minderheit bedroht
Zur Frage stehe nun, ob der Staat Menschen zwingen darf, «etwas zu tun, was ihrem Gewissen widerspricht», sagte Moore, Vorsitzender der Ethikkommission bei den «Südlichen Baptisten», der grössten protestantischen Kirche der USA. In der Diskussion um die Homo-Ehe fühlen sich konservative Christen offenbar zusehends als bedrohte Minderheit. Die öffentliche Meinung ist gekippt. In 17 der 50 Bundesstaaten werden gleichgeschlechtliche Ehen bereits anerkannt.
Für die USA, ein Land mit hunderten unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, ist die Sache mit der Glaubensfreiheit seit jeher komplex. Der Staat macht bereits Zugeständnisse. Ausnahmen gibt es etwa für die Kirchen bei der Vorschrift der Gesundheitsreform, wonach die Krankenversicheurng die Empfängnisverhütung bezahlt. Mitglieder der religiösen Gemeinschaft der Quäker, die den Eid ablehnen, dürfen vor Gericht einfach «bestätigen», dass sie die Wahrheit sagen. In mehreren Bundesstaaten wollen Politiker weitere Ausnahmeregeln schaffen, um den verschiedenen religiösen Überzeugungen Rechnung zu tragen.
Apple und American Airlines greifen in Debatte ein
Im wesentlichen richten sich solche Sonderregelungen gegen Schwule und Lesben. Im konservativen Staat Arizona stoppte die republikanische Gouverneurin Jan Brewer im Februar ein Gesetz, das es Geschäften gestattet hätte, Lesben und Schwule nicht zu bedienen. Die Auswirkungen seien nicht absehbar, begründete Brewer. Auch mehrere Grosskonzerne, darunter Apple und American Airlines, hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. In mehr als einem Dutzend der 50 US-Bundesstaaten beraten Politiker derzeit über Gesetzesvorlagen, die das Ziel haben, «Rechte christlicher Bürger zu wahren».
Das Oberste US-Gericht befasst sich mit dem Antrag der Kaufhauskette «Hobby Lobby». Der Arbeitgeber will, anders als die Vorschriften der Gesundheitsreform es vorsehen, nicht, dass seine Angestellten eine Krankenversicherung über die Firma abschliessen, die für bestimmte Empfängnisverhütungsmittel wie die Spirale zahlt. Der Eigentümer der Kaufhauskette, die evangelikale Familie David und Barbara Green aus Oklahoma, pocht auf seine religiösen Rechte. In etwa zwei Monaten wird das Urteil in diesem Fall vom Obersten Gericht erwartet. Es könnte laut dem Portal «Religion News Service» ein «mögliches Erdbeben hinsichtlich der Religionsfreiheit», auslösen.
«Hobby Lobby» mit mehr als 550 Filialen und rund 13’000 Beschäftigten versteht sich als ein Unternehmen, das Gott verehrt, wie es auf der Webseite heisst. Die Familie gilt in den USA als einer der grössten Geldgeber für evangelikale Anliegen. Die Greens vertreten die Auffassung, ihre Firma solle genauso wie Religionsgemeinschaften von der Empfängnisverhütungsvorschrift befreit werden. Sie verliere doch nicht ihre Glaubensfreiheit, nur weil sie ein Unternehmen betreibe, beklagte Barbara Green. Der Anwalt der US-Regierung konterte bei der mündlichen Verhandlung im März, Konzerne könnten keine religiösen Rechte geltend machen. 2010 hatte das Oberste Gericht allerdings geurteilt, Unternehmen hätten das Recht auf Redefreiheit. Nun muss es entscheiden, ob religiösen Arbeitgebern auch ihre Glaubensfreiheit zusteht.