Todesurteil für Asia Bibi: Weltkirchenrat hofft auf Revision

Der Weltkirchenrat (ÖRK) in Genf hat nach der zweitinstanzlichen Bestätigung des Todesurteils für die pakistanische Christin Asia Bibi, die der «Blasphemie» angeklagt war, grosse Sorge geäussert.

Asia Bibi droht die Hinrichtung durch den Strang. (Bild: centerforinquiry.net)

In Fällen wie in jenem der fünffachen Mutter, die 2010 erstmals wegen angeblicher Gotteslästerung verurteilt worden war, müsse Gerechtigkeit sichergestellt werden, forderte ÖRK-Generalsekretär Olav Fykse Tveit am Dienstag, 28. Oktober, in einer Stellungnahme. Nur so könnten Toleranz, religiöser Friede und Minderheitenrechte gefördert werden. Die Blasphemie-Anklage sei im Fall Bibis «höchst fragwürdig» und die Todesstrafe «völlig unangebracht», betonte Tveit. Er hoffe, dass das Höchstgericht die Entscheidung im Fall Bibi rückgängig machen werde.

Missbrauchtes Blasphemiegesetz

Menschen guten Willens in Pakistan wie auch in anderen Ländern rief der norwegische Theologe zu gemeinsamen Anstrengungen auf, um das Blasphemiegesetz zu ändern. Bereits 2009 hatte der Weltkirchenrat vor einem Missbrauch des Gesetzes und vor einer Gefährdung religiöser Minderheiten in Pakistan gewarnt. Bibi war von zwei Frauen ihres Dorfes vorgeworfen worden, sich beleidigend über den Propheten Mohammed geäussert zu haben, was sie selbst bestreitet. Ihre Anwälte wollen sich nun an das Oberste Gericht und somit die letzte juristische Instanz wenden. Asia Bibi droht die Hinrichtung durch den Strang. Sowohl Papst Benedikt XVI. (2005-2013) als auch Franziskus forderten in der Vergangenheit die Freilassung der Christin. An Franziskus hatte sich Bibi zuletzt auch in einem Brief gewandt. Sie bat ihn darin, für ihre Freilassung zu beten.

Staat muss Angeklagte vor Willkür schützen

Von einem «Missbrauch» des Blasphemie-Paragraphen sprach zuletzt auch der ehemalige Sekretär der Justitia-et-Pax-Kommission der pakistanischen Bischofskonferenz, Peter Jacob. Oft würden die nach diesem Paragraphen Angeklagten, jedoch auch deren Anwälte und Richter, zu Opfern willkürlicher Hinrichtungen, so der katholische Menschenrechtsaktivist gegenüber dem vatikanischen Nachrichtendienst Fides.

Immerhin sei der pakistanische Staat jedoch schon mehrmals seiner Aufgabe nachgekommen, Angeklagte vor Willkür zu schützen, verwies der Menschenrechtler auf ähnliche Fälle in der Vergangenheit. Das Mädchen Rimsha Masih wurde beispielsweise 2013 vor Vollstreckung ihres Todesurteils wegen Blasphemie freigesprochen, nachdem ein Komplott gegen sie aufgedeckt worden war. Wie Jacob betonte, sei es wichtig, von der Regierung mehr Interesse für Blasphemie-Anklagefälle einzufordern.

Gerichtsentscheid sei «sehr schmerzhaft»

Dass die Ablehnung der Berufung gegen das Todesurteil auch den interreligiösen Dialogs in Pakistan stark beeinträchtigt, berichtete der pakistanische Kapuziner-Provinzial Francis Nadeem. Wie der Gründer des Rates für Interreligiösen Dialog in Lahore gegenüber Fides betonte, würden auch viele Islamgelehrte den gemeinsamen Einsatz für Frieden, Toleranz und Vergebung unterstützen. Der aktuelle Gerichtsentscheid sei sehr schmerzhaft und enttäuschend, zumal sich hinter der Anklage eindeutig ein Komplott verberge. (kipa)