Mit grosser Mehrheit hat die Evangelische Synode des Kantons Thurgau am 17. Februar 2014 die neue Kirchenordnung verabschiedet. Das Thurgauer Glaubensbekenntnis von 1874, das der Kirchenordnung als Präambel vorangestellt ist, wurde in zweiter Lesung durch einen Hinweis auf die altkirchlichen und reformatorischen Glaubensbekenntnisse ergänzt.
Während vier Jahren hatten sich vorberatende Kommission und Synode intensiv mit der neuen Kirchenordnung befasst. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Thurgau untersteht sie nun dem fakultativen Referendum. Das heisst: In einer Frist von drei Monaten können 1500 evangelische Stimmberechtigte eine konfessionelle Volksabstimmung verlangen. 2004 hatte die Synode den Kirchenrat mit der Erarbeitung einer neuen Kirchenordnung beauftragt. Im April 2010 hatte der Kirchenrat seine Vorlage der Synode unterbreitet und im Januar 2012 hatte die vorberatende Kommission ihren Bericht und Antrag zu Handen der Synode vorgelegt, worauf im Herbst 2012 die Beratungen der Synode begannen.
Inhaltliche Änderungen durch die Synode
Inhaltlich hat die Synode in zweiter Lesung noch ein paar wenige Änderungen vorgenommen. Schon in erster Lesung war sie dem Vorschlag von Kirchenrat und vorberatender Kommission gefolgt und hatte das Thurgauer Bekenntnis von 1874 der Kirchenordnung vorangestellt. In der zweiten Lesung wurde es durch einen Hinweis auf die Verbundenheit mit den altkirchlichen Bekenntnissen und mit den Bekenntnissen reformatorischer Herkunft ergänzt. Als Beispiele erwähnte Antragssteller Pfarrer Peter Keller, Lengwil, das Apostolische Glaubensbekenntnis aus der altkirchlichen Tradition und den Heidelberger Katechismus und das Zweite Helvetische Bekenntnis aus dem reformatorischen Erbe.
In verschiedenen Bereichen verstärkte die Synode in der zweiten Lesung die Verantwortlichkeit der Landeskirche. Zusätzlich zu den Kirchgemeinden wurde die Landeskirche im Bereich Mission, Ökumene und Entwicklungszusammenarbeit, bei der Seelsorge und bei der Kirchenmusik in die Pflicht genommen. Bei der Seelsorge wurde darauf verwiesen, dass zum Beispiel die Gefängnisseelsorge die Möglichkeiten der Kirchgemeinden übersteige und deshalb von der Landeskirche in Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden wahrgenommen werden müsse. Durch einen Antrag von Roland Pöschl, Sirnach, wurde auch der Tanz neben Instrumental-, Chor- und solistischer Musik unterschiedlicher Stilrichtungen wieder explizit in den Reigen der musikalischen Ausdrucksformen des christlichen Glaubens und Lebens aufgenommen.
Akzent zum interreligiösen Dialog gesetzt
Einen Akzent setzte die Synode, indem sie dem Antrag von Hans Peter Niederhäuser, Weinfelden, folgte, der sich beim interreligiösen Dialog nicht damit zufrieden geben wollte, dass Landeskirche und Kirchgemeinden «ihre Mitglieder im Hinblick auf den interreligiösen Dialog fördern» sollten, wie es nach erster Lesung geheissen hatte. Mit dem von der Synode in zweiter Lesung gutgeheissenen Antrag sind Landeskirche und Kirchgemeinden nun gehalten, sich «aktiv am interreligiösen Dialog zu beteiligen» und ihre «Mitglieder dabei zu unterstützen».