Ständerat sagt Ja zur Präimplantationsdiagnostik

Der Ständerat hat genetische Untersuchungen an im Labor erzeugten Embryos, bevor diese in die Gebärmutter eingepflanzt werden, am Dienstag, 11. März, gutgeheissen. Damit sagt er Ja zur Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie die Nachrichtenagentur SDA meldet. Die Schweizerische Evangelische Allianz und andere christliche Kreise stellten sich gegen eine Ausweitung der Möglichkeiten.


In der Gesamtabstimmung am Dienstag hiess der Ständerat die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes mit 30 zu 3 Stimmen gut, 8 Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Der Ständerat entschied sich, den Empfehlungen des Bundesrates Folge zu leisten: Die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik soll nur Paaren mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten zugänglich gemacht werden. Im Fokus stehen die Huntington-Krankheit, Muskelschwund oder Zystische Fibrose. Mit der Untersuchung könnte sichergestellt werden, dass der in den Mutterleib eingepflanzte Embryo den Hang zur Krankheit nicht geerbt hat. Nach Schätzung des Bundesrats würden davon 50 bis 100 Paare pro Jahr profitieren, heisst es weiter.

Keine Retterbabies
Die Wissenschaftskommission des Ständerats indes hatte die Zulassung des so genannten Aneuploidie-Screenings zur Diskussion gestellt – einem Verfahren, bei dem Embryos auf numerische Chromosomenstörungen untersucht werden. Dies erlaubt das Aussondern von Embryos, bei denen eine Erbkrankheit bestehen würde.
Die Auswahl von Retterbabies lehnte der Ständerat ebenfalls ab. Mit der so genannten HLA-Typisierung können Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib darauf untersucht werden, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten, schreibt die SDA.

Erlauben will der Ständerat die Konservierung von in vitro erzeugten Embryos. Zurückhaltend blieb er jedoch bei der Anzahl der Embryos, die erzeugt werden dürfen. Er folgte auch dabei dem Vorschlag des Bundesrats, die Zahl von drei auf acht zu erhöhen, sofern der Embryo vor der Einpflanzung untersucht wird. Die Kommission wollte die Entwicklung so vieler Embryos erlauben, wie für eine Befruchtung nötig sind.

Aufruhr in christlichen Kreisen
Im Vorfeld der Abstimmung im Ständerat hatte die Vorlage in christlichen Kreisen für Aufruhr gesorgt. Die CVP/EVP-Fraktion hatte sich Anfang März nach langem Hin und Her in den eigenen Reihen mehrheitlich für die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen. «Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Verbot der PID in der Schweiz fallen wird. Wir können uns dieser Realität nicht verschliessen und wollen darum mitreden», begründete die Thurgauer CVP-Ständerätin Brigitte Häberli den Entscheid gegenüber der Presseagentur Kipa. Häberli warnte an der Sitzung des Ständerates am Dienstag vor der «schrittweisen Instrumentalisierung des menschlichen Lebens».

Im Unterschied zur Pränataldiagnostik, die es Schwangeren ermöglicht, den Embryo mithilfe einer Fruchtwasserpunktion auf Erbkrankheiten zu untersuchen, werde die Entscheidung, was mit dem Embryo passiere, bei der PID von einer Drittperson gefasst. «Es geht nicht mehr um ein Gegenüber von schwangerer Frau und Fötus, sondern um Selektion von Embryonen, die von Drittpersonen vorgenommen wird», sagte Häberli am Montag gegenüber der Presseagentur Kipa. Die Eltern würden so ihrer Verantwortung enthoben. Häberli sagte, aus ihrer Sicht gäbe es kein Recht auf ein gesundes Kind. Ein Missbrauch der Methode lasse sich nicht verhindern.

Schweizerische Evangelische Allianz sagt Nein
Auch die Schweizerische Evangelische Allianz stellte sich entschlossen gegen eine Lockerung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik. «Mit der Zulässigkeit für Präimplantationsdiagnostik PID wird die Verfügbarkeit über Qualitätsmerkmale des Lebens nochmals einen entscheidenden Schritt ausgebaut. Diese Verfügbarkeit über den Menschen widerspricht den Grundprinzipien des Lebensschutzes und sie widerspricht der christlichen Auffassung von einem von Gott geschenkten Leben», schreibt die Organisation am Dienstag in einer Medienmitteilung. Die Selektion von Embryonen sei ethisch problematisch. Nur gesundes Leben und nicht Leben an sich würde damit gefördert und unterstützt, wie es weiter heisst. Das sei eine «Gefahr der Instrumentalisierung von Eltern». Für die Schweizerische Evangelische Allianz sei damit «eine rote Linie übertreten».

Letztes Wort hat das Volk
In der Schweiz ist die PID seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes am 1. Januar 2001 verboten. 2004 hat die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Nationalrates die Motion «Zulassung der Präimplantationsdiagnostik» eingereicht. Mitte 2013 hatte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes ans Parlament übergeben.

Die Annahme der Gesetzesrevision war im Vorfeld als wahrscheinlich eingeschätzt worden. Sowohl Bundesrat wie die vorberatende Kommission hatten den Vorstoss von FDP-Fraktionschef Felix Gutzwiller unterstützt. Die Erhöhung der Zahl der in vitro erzeugten Embryos setzt eine Verfassungsänderung voraus. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum. Deshalb kommt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes zur PID vors Volk.