Wie das Nachrichtenportal blu-news.org in einer Mitteilung schreibt, stehen künftig Namen wie Linda, Elain oder Benjamin auf der Black-List des Wüstenstaates Saudi-Arabien. Als Quelle nannte das Portal einen Bericht in der Washington Post. Demnach habe das saudi-arabische Innenministerium Namen auf die Liste gesetzt, die als blasphemisch, nicht-arabischen oder nicht-islamischen Ursprungs oder als widersprüchlich zur Kultur oder Religion des Königreichs gewertet werden. Ebenfalls befinden sich Namen auf der Verbotsliste, die als fremd und deshalb als unangemessen empfunden werden. Königliche Konnotationen wie Malek (König) und Malika (Königin) sind ebenfalls vom Namensverbot betroffen.
Auch Schweden verbietet Namen, wenn auch aus anderen Gründen
Wie die Washington Post berichtet, sei Saudi-Arabien allerdings nicht die Nummer Eins derjenigen Staaten, die bestimmte Namensgebungen verbieten. Diesen Platz würde aktuell Neuseeland für sich beanspruchen. Auf der Liste der nichtgenehmigungsfähigen Namen stehe zum Beispiel Luzifer, Mafia No Fear oder aber auch das Stern-Symbol oder Namen, die nur aus Römischen Ziffern oder nur einem Buchstaben oder Zahlen bestehen. Auch Schweden kenne Namensverbote. So sind dort die Namen «Ikea», «Veranda» oder «Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116» nicht genehmigungsfähig.
Vorname darf nicht dem Kindeswohl schaden
Eine direkte Gesetzgebung in Bezug auf Vornamen gibt es indes in Deutschland nicht, sondern nur Gewohnheitsrecht beziehungsweise Richterrecht kommt zur Anwendung. Laut dem deutschen Namensrecht muss der Vorname als solcher erkennbar sein. Die Geschlechtsgebundenheit des Vornamens wurde aufgehoben und muss nicht mehr eindeutig männlich oder weiblich sein. Der Vorname darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich macht oder eine Verbindung «zum Bösen» herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain. Des Weiteren darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen durch die Namensgebung nicht verletzt werden. Streitpunkt war hier immer wieder der Vornamenwunsch Jesus oder Christus. Orts- oder Markenname sind unzulässig. Ebenfalls dürfen keine Titel wie Lord oder Prinzessin als Vornamen vergeben werden.
Das Namensverbot in Saudi-Arabien habe jedoch einen faden Beigeschmack, so die Washington Post. Hier werde nicht zum Schutz der Betroffenen agiert. Vielmehr nehmen die Repressionen des Herrscherhauses gegen die Bevölkerung durch solche Massnahmen stetig zu. Dieser jüngste Erlass sei daher ein weiterer «Teil eines umfassenderen Vorgehens gegen alles».
Auf der saudi-arabischen Verbotsliste stehen: Malak, Abdul Ati, Abdul Nasser, Abdul Mosleh, Nabi, Nabiya, Emir, Somu, Al-Mamlaka, Malika, Mamlaka, Tabaraka, Nardeen, Maya, Linda, Randa, Basmalah, Tuleen, Arm, Nareej, Rital, Als, Sandi, Rama, Maleen, Eleen, Alas, Ainar, Loran, Malkiteena, Lareen, Kibriyal, Laureen, Binyameen, Narees, Yara, Sitaf, Aileen, Loland, Tilaj, Barah, Abdul Nabi, Abdul Rasool, Jibreel, Abdul Mo’een, Abrar, Milak, Aiman, Bayan, Baseel und zu guter letzt Rilam.