Die Verhandlung wurde ein Jahr lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wie Masihs Verteidiger Naeem Shakir am Freitag weiter sagte. Das Gericht hatte befürchtet, dass der Angeklagte – wie andere vor ihm – gelyncht werden könnte.
Pakistans Blasphemie-Gesetz verbietet die Beleidigung jeder Religion, wird aber in der Praxis nur bei angeblicher Herabsetzung des Islams angewandt. Bei Schändung des Korans droht lebenslange Haft, bei Verunglimpfung des Propheten Mohammed die Todesstrafe. Zwar wurde bisher kein Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung gelyncht.
In seiner jetzigen Form wurde das Gesetz 1986 vom Militärmachthaber Muhammad Zia ul-Haq eingeführt. Islamisten laufen Sturm gegen eine Änderung des Gesetzes, das sie für gottgemacht halten. 2011 waren der Minister für Minderheiten – der einzige Christ in der Regierung – und der Gouverneur der Provinz Punjab ermordet worden. Beide hatten das Gesetz kritisiert, das oft missbraucht wird, um persönliche Gegner anzuschwärzen.