Nächste Abtreibungsinitiative bereits in der Pipeline

Trotz deutlicher Ablehnung der Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» am 9. Februar: Das Thema Abtreibung bleibt auf der politischen Traktandenliste. Die Volksinitiative «Lebensschutz stopft Milliardenloch» ist bereits lanciert. Diese will ein umfassendes Abtreibungsverbot.


Die Initiative «Lebensschutz stopft Milliardenloch» wurde am 26. Februar 2013 von der Sektion Glarus der Lebensschutzorganisation «Ja zum Leben» lanciert. 100.000 Kinder würden der Volkswirtschaft fehlen, die in den vergangenen zehn Jahren abgetrieben worden seien, macht das Volksbegehren unter anderem geltend. Das habe ein Milliardenloch in der Staatskasse hinterlassen.

Die Initiative wurde auf Betreiben der Initianten von «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» während fast einem Jahr aufs Eis gelegt. «Ab nächster Woche werden wir unsere Initiative revitalisieren und wieder Unterschriften sammeln», sagte Heinz Hürzeler aus Luchsingen GL von «Ja zum Leben» auf Anfrage. Bisher habe man erst relativ wenige Unterschriften gesammelt.

Ziel: Striktes Verbot: auch für Suizidhilfe, Präimplantationsdiagnostik und Stammzellen-Forschung
Die Tatsache, dass der Vorlage «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» immerhin etwa 30 Prozent an der Urne zugestimmt hätten, wertete Hürzeler als «phänomenales Resultat». Es sei dies für die Initianten von «Lebensschutz stopft Milliardenloch» ein Signal dafür, dass in der Schweiz in dieser Frage etwas in Bewegung geraten sei. In früheren Abstimmungen sei das Ergebnis jeweils viel deutlicher zu Ungunsten des Lebensschutzes ausgefallen, meinte Hürzeler.

Ziel der Initiative ist ein «möglichst striktes» Abtreibungsverbot. Die Bundesverfassung soll um den Satz ergänzt werden: «Menschliches Leben ist geschützt». Den absoluten Schutz des Staates würde auch vorgeburtliches Leben geniessen. Auch würden Suizidhilfe, Präimplantationsdiagnostik und Forschung mit embryonalen Stammzellen verboten.

Das Schweizer Stimmvolk hat 2002 mit über 70 Prozent Ja-Stimmen den Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenregelung legalisiert. Straffrei ist der Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der letzten Periode, wenn die Frau schriftlich geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, und der Abbruch von einem Arzt nach eingehendem Beratungsgespräch vorgenommen wird.

Am 9. Februar hat die Schweiz über die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» abgestimmt. Mit 70 Prozent Nein-Stimmen wurde die Initiative deutlich abgelehnt.