Die Frauen und ihre Unterstützer werden am 7. August von einer Polizeieskorte zum Frauensektor begleitet. Dort werden sie ihr Morgengebet verrichten und nicht wie letzten Monat in Distanz zur Mauer auf einem Parkplatz. Dies wurde von einem Gericht so angeordnet, nachdem die Jerusalemer Polizei zuvor das Gesetz anders ausgelegt hatte.
Frauen verletzen gemäss den Richtern nicht die «lokalen Gebräuche», wenn sie für ihr Gebet an der Klagemauer Gebetstuch und Tefillin tragen. Allerdings ist es den «Mauerfrauen» aufgrund einer Weigerung der ultraorthodoxen Behörden noch immer nicht möglich, an der Klagemauer die Thora zu lesen, weil dafür nur die dort vorhandenen Rollen verwendet und keine eigenen mitgebracht werden dürfen. An Frauen werden diese jedoch nicht abgegeben.