«Sie bedienen sich seit Jahrzehnten professioneller politischer Instrumente und werden insbesondere in ethischen, sozial- und bildungspolitischen Debatten auch von nicht-religiösen Akteuren anerkannt – trotz voranschreitender Säkularisierung in der Gesellschaft», erklärte die Münsteraner Theologin und Soziologin Judith Könemann am Montag, 28. April.
Gerade in öffentlichen Auseinandersetzungen über Menschenwürde, Zuwanderung, Asyl, Integration oder Medizinethik seien die Kirchen mit meist weltlichen Argumenten erfolgreich, so die Studienleiterin. Könemann und ihr Team untersuchten im Rahmen des Exzellenzclusters «Religion und Politik» an der Universität Münster politische Stellungnahmen von Kirchenvertretern in rund 1.500 Medienberichten aus den Jahren 1970 bis 2004, wie es hiess. Der Schwerpunkt lag dabei auf langjährigen Debatten über Abtreibung und Zuwanderung. Die Quellen zeigten «ein starkes Selbstverständnis der Kirchen, die Welt in Politik und Gesellschaft mitzugestalten», erläuterte Könemann. In fast 60 Prozent der untersuchten Äusserungen hätten die Kirchenvertreter auf rein weltliche Begründungen zurückgegriffen, darunter den Schutz des Lebens, die Menschenwürde sowie soziale und rechtliche Massnahmen. «Mit dem Bezug auf Jesus und Gott ist erst das neunthäufigste Argument der Kirchen in Debatten ausdrücklich religiös begründet», so die Wissenschaftlerin.
Kirchen als «Anwälte» von Migranten
Die Kirchen zeigten laut Könemann typische Handlungsmuster zivilgesellschaftlicher Akteure. Dazu gehörten die mediale Einflussnahme auf die öffentliche Meinung, das Auftreten als «Wächterrat» und die Mobilisierung und Interessenvertretung gesellschaftlicher Gruppen. «Sie traten zum Beispiel immer wieder als Anwälte der Migranten ein», sagte die Forscherin. Die Kirchen hätten wesentlich zum Entwurf eines neuen Zuwanderungsgesetzes beigetragen. Auch hätten sie für den islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen geworben.
In der Abtreibungsdebatte lagen die Kirchen mit der Betonung des Lebensschutzes zunächst nahe bei Bevölkerungsmehrheit und Recht, wie Könemann betont. Nachdem das 1995 geänderte Gesetz eine fristgerechte Abtreibung bei staatlich anerkannter Beratung straffrei gemacht habe, sei der katholische und evangelische Weg jedoch auseinandergegangen. Die katholische Kirche stieg im Jahr 2000 auf Weisung von Papst Johannes Paul II. aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung aus; die evangelischen Beratungseinrichtungen setzten dagegen ihre Arbeit fort.
Kirchliche und säkulare Medien
Das Forscherteam analysierte nach eigenen Angaben kirchliche Stellungnahmen in 500 Nachrichten und Berichten des Evangelischen Pressedienstes (EPD), der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA und regionaler Kirchenzeitungen aus dem Zeitraum von 1970 bis 2004. Zudem wurden 1’000 Berichte aus Printmedien wie «Der Spiegel», «Süddeutsche Zeitung» und «Frankfurter Allgemeine Zeitung» einbezogen.