Dieser «alte Zopf» müsse im Kanton Zürich nun abgeschnitten und die Initiative der Jungfreisinnigen angenommen werden. Hans-Ulrich Bigler (FDP) erklärte, die Kirchensteuer für Unternehmen sei eine «versteckte Wettbewerbsverzerrung» und eine «offene Zusatzbelastung». Sie bewirke das Gegenteil von dem, was sie beabsichtige: «Unternehmen verlören Mittel, die sie effektiver zu Gunsten der Gesellschaft einsetzen könnten.»
KMU haben laut Bigler bewiesen, dass sie sich sozialethisch engagierten. Viele unterstützten Projekte in Gemeinden und Regionen. Ein integraler Bestandteil ethischen Verhaltens sei aber Freiwilligkeit, und die sei mit der Kirchensteuer nicht gegeben. SVP-Nationalrat Gregor Rutz argumentierte aus juristischem Blickwinkel: Wenn es die Freiheit gebe, einer Religion anzugehören, müsse es auch die Freiheit geben, mit Religion nichts zu tun zu haben. Juristische Personen – also Unternehmen – beanspruchten die Dienste der Kirche nicht. Es sei deshalb «nicht begründet, sie mit Kirchensteuern zu belasten». Gian von Planta, grünliberaler Zürcher Gemeinderat, plädierte dafür, den «alten Zopf» abzuschneiden, der noch aus einer Zeit stamme, in der «Politik von der Kanzel herab gemacht wurde».
Über die Kirchensteuer-Initiative der Jungfreisinnigen wird am 18. Mai abgestimmt. Sie will die Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen. Laut Zürcher Kirchengesetz dürfen die Gelder aus dieser Steuer ausdrücklich nicht für kultische Zwecke verwendet werden, sondern nur zu Gunsten der gesamten Gesellschaft.
Die Ja-Parole beschlossen haben bisher die FDP, die EDU und der Gewerbeverband. Ablehnung empfehlen SP, CVP, Grüne, EVP und die christlichen Unternehmer. Die GLP hat Stimmfreigabe beschlossen. Die SVP fasst ihre Parole am 24. April. Das Kantonsparlament und der Regierungsrat haben die Initiative abgelehnt.
Eine analoge Initiative im Kanton Graubünden wurde am 9. Februar abgelehnt. Und der Luzerner Kantonsrat sagte Anfang April Nein zu einem GLP-Postulat, das auf Abschaffung zielte.