Keine Grundrechte für Menschenaffen

Der Verband Deutscher Zoodirektoren lehnt die Forderung des «Great Ape Projects» nach Grundrechten für Menschenaffen ab.


«Wir halten nichts von Menschenrechten für Menschenaffen, wir halten aber sehr viel davon, dass man sich für den Erhalt von Menschenaffen einsetzt», sagte der Verbandspräsident Theo Pagel dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Freitagsausgabe). Er glaube nicht an den Erfolg des Vorhabens, Grundrechte für die Grossen Menschenaffen im Grundgesetz zu verankern.

Zur Gattung der Grossen Menschenaffen zählt der Mensch ebenso wie der Gorilla, der Orang-Utan und der Schimpanse. Das «Great Ape Project», eine Initiative der atheistischen Giordano Bruno Stiftung, fordert, die Affen auf die gleiche moralische Stufe zu stellen wie Menschen. Pagel wies zudem die Kritik des «Great Ape Projects» an den Haltungsbedingungen für Menschenaffen in Zoos als «Blödsinn» zurück. Für dieses Urteil gebe es keinen wissenschaftlichen Hintergrund, sagte der Verbandspräsident.

Die Menschenaffen-Initiative hatte am Donnerstag eine Studie vorgestellt, wonach in 23 von 38 deutschen Zoos die Mindestanforderungen des neuen Säugetiergutachtens des Bundeslandwirtschaftsministeriums nicht erfüllt werden. In der Untersuchung werden unter anderem zu kleine Käfige, mangelnde Rückzugmöglichkeiten und fehlende Beschäftigungsanreize bemängelt.


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