In der Ausgabe vom 9. Februar 2014 berichtete die «NZZ am Sonntag» unter dem Titel «Das letzte Stündlein schlägt» (Artikel online nicht verfügbar), dass sich die Interessengemeinschaft «still und leise» aufgelöst habe.
Die Betreiber der «IG Stiller»-Webseite korrigieren nun diese Meldung: «Nur die Rechtsform als Verein wurde im 2013 auf Mehrheitsbeschluss aufgelöst. Wir sind nun wieder eine ganz normale Interessengemeinschaft.»
Die IG Stiller fordert die Einhaltung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten wie sie beispielsweise im Polizeireglement einer Gemeinde vorgegeben sind. Der Zeitschlag (Weckschlag) und das kultlose Läuten seien während dieser Zeit zu unterlassen. Als minimale Nachtruhezeit empfiehlt die IG die Zeit zwischen 22 und 7 Uhr. Alle Religionsgemeinschaften hätten sich an diese gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu halten, so die «IG Stiller» auf ihrer Webseite.