D: Strafbefehl gegen Limburger Bischof

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Dabei geht es um eine angebliche eidesstattliche Falschaussage des Bischofs.


Dem katholischen Bischof werde vorgeworfen, im September 2012 «in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben», teilte die Behörde laut der Nachrichtenagentur «dpa» mit. In der Sache geht es um eine Aussage, die Tebartz-van Elst im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien gemacht haben soll. Danach kam es zu einem Rechtsstreit mit dem Magazin «Der Spiegel». Tebartz hatte per eidesstattlicher Erklärung bestritten, dass ein Redaktor ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage als auch die Antwort sind jedoch auf einem Handy-Video dokumentiert, das der «Spiegel» veröffentlichte.

Der Limburger Bischof steht vor allem wegen der Kostenexplosion für den Neubau seiner Residenz in der Kritik. Am Montagabend war bekannt geworden, dass sich die Baukosten für den neuen Bischofssitz auf dem Limburger Domberg vervielfachen werden. Nach einer verwaltungsinternen Kostenrechnung wird derzeit mit rund 31 Millionen Euro gerechnet. Ursprünglich war ein einstelliger Millionenbetrag veranschlagt worden.