Dies bestätigte Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, gegenüber der Handelszeitung. Es gehe um den Verdacht der Geldwäscherei. Inzwischen liegt der Fall bei der Bundesanwaltschaft.
Der Name des katholischen Bischofs ging Ende Juni international durch die Medien, nachdem er in Italien festgenommen worden war. Der Kirchenmann soll mit zwei Komplizen geplant haben, 20 Millionen Euro von der Schweiz nach Italien zu schmuggeln.
Das Rechtshilfegesuch an die Schweiz steht im Zusammenhang mit anderen Strafermittlungen gegen den 61-jährigen Geistlichen. Auch die Justiz in seiner Heimatstadt Salerno verdächtigt ihn der Geldwäscherei. Laut Verdacht der Fahnder soll Scarano erst 560’000 Euro von seinem Konto bei der Vatikanbank abgehoben haben, um das Geld dann unter Freunden zu verteilen – im Tausch gegen Barschecks im Gegenwert.