Eine Gemeinde-Angestellte erkundigte sich beim Kanton Bern, wie die Religionszugehörigkeit eines muslimischen Mannes in der kantonalen Einwohner-Datenbank «Geres» erfasst werden muss. Am Ende der Abklärungen stand fest: Ein einheitlicher Code für alle Menschen ohne Zugehörigkeit zu einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft existiert nicht. Stattdessen wurden bis dahin 200’000 Menschen – vom Moslem bis zur Atheistin – Kategorien zugeordnet, die noch aus der Zeit der Volkszählungen stammten.
Ohne rechtliche Grundlage Daten gesammelt
«Für diese Datensammlung fehlt die rechtliche Grundlage, sie ist illegal», sagt Markus Siegenthaler, Datenschutzbeauftragter des Kantons Bern. Einzig das erfassen von Mitgliedern der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften ist nach Gesetz erlaubt. Siegenthaler hat nun die Gemeinden aufgefordert, dass Menschen, die nicht einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, mit einem einheitlichen Code in der Datenbank erfasst werden. Solch ein Code erlaube künftig keine Rückschlüsse auf die Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung eines Menschen. Der Missstand bei der Datenerhebung im Kanton Bern gelangte am 16. April durch eine Medienmitteilung der Datenschutzaufsichtsstelle an die Öffentlichkeit.
Keine «böse Absicht» von Staatsangestellten
Daten über die Religionszugehörigkeit sind in der Schweiz nicht öffentlich zugänglich. Einblick hat nur die Verwaltung, und auch dort nicht alle Abteilungen, wie Datenschutzbeauftragter Siegenthaler sagt: «Die Polizei hat keine Einsicht in die Religionszugehörigkeit, dafür aber die Steuerbehörde. Nur so kann sie die Kirchensteuer erheben.»
Was die widerrechtliche Erhebung der Religionszugehörigkeit von 200’000 Menschen im Kanton Bern betrifft, so sei doch «recht eifrig erfasst worden», findet Siegenthaler. Er sei sich aber sicher, dass die Staatsangestellten bei der Datenerhebung «keine böse Absicht» verfolgten. Dennoch seien die gesammelten Daten eine heikle Annäherung «an eine Fichierung religiöser Auffassungen».
Gleiche Daten-Praxis auch im Kanton Basel-Stadt
Gemäss dem baselstädtischen Datenschutzbeauftragten Beat Rudin sei die
Situation im Kanton Basel-Stadt mit jener im Kanton Bern vergleichbar –
ausser, dass in Basel-Stadt noch weitere Religionsgemeinschaften vom Staat
anerkannt seien. In Absprache mit dem Einwohneramt sei deshalb geplant,
an die politischen Verantwortungsträger zu gelangen, um allenfalls für eine künftige Datenerhebung weiterer Religionszugehörigkeiten die nötigen
Rechtsgrundlagen zu schaffen.