Wehrpflicht

Nicht mehr relevant? Die Kirchen sind irritiert

Seit Juni sind Pfarrer nicht mehr von der Dienstpflicht ausgenommen. Der Bundesrat begründet dies mit einem Bedeutungsverlust der Kirchen. Dagegen gibt es von verschiedenen Seiten Widerspruch.
Die Dienstpflicht gilt neu auch für Pfarrer. (Bild: Urs Flüeler/ Keystone)

Neu müssen Pfarrer wieder ins Militär (ref.ch berichtete). Mit der jüngsten Änderung des Militärgesetzes verschwand das Privileg für Geistliche, vom Wehrdienst ausgenommen zu sein, um sich im Kriegsfall um die Mitglieder ihrer Kirchgemeinde kümmern zu können.

Die Streichung des entsprechenden Gesetzesartikels war eine Änderung unter vielen, zu prüfen in einer Vernehmlassung unter vielen. Die Kirchen waren zur Vernehmlassung nicht eingeladen worden und hatten keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Im Begleitschreiben zur Vernehmlassung begründete der Bundesrat die Änderung bezüglich Wehrpflicht für Geistliche damit, dass die Seelsorge infolge der «zahlreichen Kirchenaustritte» nicht mehr unentbehrlich sei. Verschiedene Organisationen widersprechen vehement und fordern Teilhabe an künftigen Vernehmlassungen.

EVP: «Bund muss seine Arbeit sauber machen»

«Es stimmt nicht, dass die Kirche nicht mehr relevant ist», sagt der Mediensprecher der EVP Schweiz, Dominic Täubert, «das gilt besonders im Krisenfall.» Das sei aber nicht entscheidend für die Gesetzesänderung. Die Situation sei aber eine andere als noch vor einigen Jahrzehnten: «Es gibt beispielsweise immer mehr Pfarrerinnen und die müssen keinen Dienst leisten», meint Täubert. Seelsorgliche Aufgaben könnten, wenn nötig, etwa auch Psychologinnen und Psychologen übernehmen.

«Uns stört jedoch, dass im Parlament nicht darüber diskutiert wurde», sagt der EVP-Sprecher. Aus Ressourcengründen hat man bei der EVP nicht an der betreffenden Vernehmlassung teilgenommen. Laut Täubert ein alltäglicher Vorgang: «Es werden so viele Vernehmlassungen durchgeführt, dass wir uns auf solche konzentrieren, die unsere thematischen Schwerpunkte betreffen.» Die EVP verstehe sich nicht als Interessenvertreterin der Kirchen.

Was halten Sie davon, dass Pfarrer nicht mehr vom Wehrdienst befreit sind?

Dass die Kirchen nicht zur Vernehmlassung eingeladen waren, hatte laut Täubert negative Auswirkungen auf die Debatte: «Zur Beurteilung des Geschäfts im Parlament wären kirchliche Einschätzungen wichtig gewesen.» Der Bund müsse seine Arbeit sauber machen und sicherstellen, die entsprechenden Organisationen zur Vernehmlassung einzuladen.

Femmes Protestantes: «Gesetz verkennt die Wichtigkeit seelsorgerlicher Tätigkeit»

Im Prinzip hätten dem Verein «femmes protestantes» die Vernehmlassungsunterlagen zugeschickt werden müssen. Denn er steht auf der entsprechenden Versandliste. Allerdings war er unter dem alten Namen «Evangelische Frauen der Schweiz (EFS)» aufgeführt. Auch die E-Mail-Adresse, die der Bund verwendete, ist veraltet und seit zwei Jahren nicht mehr in Betrieb. Zwar erhält «femmes protestantes» die Vernehmlassungen auch über ein Abonnement der Mediendienste des Bundes, doch man konzentriert sich auf Themen, welche die Geschlechtergerechtigkeit betreffen.

Dem Argument des Bundes, Seelsorge durch die Kirchen sei heute nicht mehr unentbehrlich, widerspricht Barbara Berger. Sie ist die Co-Leiterin Geschäftsstelle bei «femmes protestantes» und sagt: «In einer Zeit, in der viele Menschen psychisch belastet sind, ist die seelsorgerliche Tätigkeit wichtig.» Das neue Gesetz verkenne diese Tatsache.

Berger macht auch auf die Situation der Seelsorgenden aufmerksam: Der Pfarrmangel sorge für zusätzliche Belastung im Arbeitsalltag. «Eine Verschärfung durch zu leistenden Armeedienst ist kontraproduktiv».

EKS: «Blatten und Crans-Montana haben gezeigt, wie wichtig seelsorgerliche Begleitung ist»

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) ist irritiert: «Eine Änderung, die Geistliche und damit auch die kirchliche Praxis in Krisen-, Not- und Ausnahmesituationen direkt betrifft, hätte aus unserer Sicht mit den betroffenen Kirchen besprochen werden müssen», sagt Stephan Jütte, EKS-Mediensprecher. Die Begründung der Streichung des Artikels überzeuge nicht: «Die Annahme, Geistliche seien wegen der gesellschaftlichen Entwicklung und der Kirchenaustritte in ausserordentlichen Lagen nicht mehr unentbehrlich, greift zu kurz.»

Jütte betont, dass Seelsorgende in Krisen nicht nur für Mitglieder der eigenen Konfession da seien: «Die Begleitung gilt häufig der ganzen Bevölkerung, unabhängig von Konfession, Religion oder Weltanschauung.» Wie wichtig seelsorgliche, spirituelle und rituelle Begleitung sei, hätten die Covid-Pandemie oder die Katastrophen in Blatten und Crans-Montana gezeigt.

Der Theologe Jütte sagt auch: «Die EKS stellt den Grundsatz der allgemeinen Dienstpflicht nicht infrage.» Pfarrer können demnach Wehrdienst leisten. Doch er hält fest: «Die besondere Rolle von Geistlichen in Krisen-, Not- und Ausnahmesituationen soll realistisch eingeschätzt und praktisch berücksichtigt werden.»

All das hätte man eingebracht, sagt Jütte, hätte der Bund die EKS in die Vernehmlassung einbezogen. Und: «Eine Stellungnahme der EKS hätte vermutlich festgehalten, dass die bisherige Dienstbefreiung nicht einfach ein historisch überholtes Privileg war, sondern der Sicherstellung eines öffentlichen Dienstes diente: der geistlichen und seelsorglichen Betreuung der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen.»

Gottesdienste, Abdankungen, Seelsorge in Krisenlagen und die Begleitung von vulnerablen Menschen sollten nicht durch militärische Aufgebote verunmöglicht werden.

Schreiben an den Bundesrat: «Einschätzung sachlich nicht nachvollziehbar»

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Christkatholische Kirche der Schweiz sowie der Verband Freikirchen.ch haben einen Brief an den Bundesrat verfasst.

Darin bringen ihre Irritation darüber zum Ausdruck, dass die Kirchen nicht in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen worden sind. Sie wehren sich gegen die Einschätzung, Geistliche seien in ausserordentlichen Lagen nicht mehr unentbehrlich.

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