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| Für konfessionslose Personen und Angehörige einer anderen Konfession oder Religion, die kirchliche Handlungen in Anspruch nehmen wollen, bestehen besondere Regelungen: (PDF-Datei: Abschnitt 7/O/1) Seelsorge und Diakonie Seelsorge und Diakonie werden jedem Rat- und Hilfesuchenden ohne Rücksicht auf seine Kirchen- und Religionszugehörigkeit erteilt. Gottesdienst und Abendmahl Gemäss unserer Kirchengesetzgebung ist jeder Gottesdienst öffentlich und damit auch für Menschen, die nicht unserer Kirche angehören, zugänglich. Taufe Bei der Taufe eines Kindes ist generell abzuklären, wieweit die Eltern willens sind, das Versprechen, ihr Kind christlich zu erziehen, zu erfüllen. Kirchlicher Unterricht und Konfirmation Der kirchliche Unterricht (wie selbstverständlich auch der Kinder- und Jugendgottesdienst) soll von allen Kindern, die daran teilnehmen wollen, besucht werden können. Trauung Für eine evangelische Trauung muss wenigstens der eine Teil des Paares «einer evangelischen Kirche als Mitglied angehören». Abdankung Die kirchliche Abdankung ist vor allem ein Dienst an den Angehörigen und für jene, die von einem Mitmenschen Abschied nehmen wollen. Zurück Zum Seitenanfang |
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