Der Bundesrat muss bei der Regelung der Sterbehilfe wohl nochmals über die Bücher. Die beiden Varianten, die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vorschlägt - eine strenge Reglementierung oder ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen -, finden kaum Rückhalt.
Von sda/ref.ch
Eine Mehrheit der politischen Parteien machte sich in der Vernehmlassung, die bis am 1. März stattgefunden hat, für die bestehende Regelung stark: SVP, FDP und Grüne lehnen eine Änderung im Strafgesetzbuch ab. Dieses verbietet heute die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur, wenn sie aus "selbstsüchtigen Beweggründen" geleistet wird. Würde diese Regelung streng angewendet, könnte "jede Art von Missbräuchen" – vor allem die Kommerzialisierung der Sterbehilfe – verhindert werden, hält die FDP fest.
Der bestehende Gesetzesartikel genügt auch der SVP, solange Kantone und Gemeinden ihn konsequent durchsetzen. Ein Verbot würde aus ihrer Sicht "in eine grossmehrheitlich akzeptierte, bewährte Praxis zur Sterbehilfe"eingreifen. Für den Status quo treten auch die Grünen ein.
Positionen der Kirchen
Mit dem Vorschlag, die organisierte Sterbehilfe zu verbieten, findet der Bundesrat in kirchlichen Kreisen nur teilweise Unterstützung. Für den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK geht es nicht um ein generelles Verbot von Suizidhilfe, sondern um eine Reglementierung von organisierter, kommerzieller Suizidhilfe. Gleichzeitig setzt sich der SEK für einen konsequenten Ausbau von Palliative Care ein.
Bischof und Synodalrat der christkatholischen Kirche lehnen ebenfalls ein Verbot organisierter Suizidhilfe ab und stellen die an einigen Stellen sehr bürokratischen Regelungen in Frage.
Ein Verbot stoppe die "problematischen Aktionen" der Organisationen, hält dagegen die Schweizerische Evangelische Allianz fest. Auch die Schweizer Bischofskonferenz lehnt gemäss der Agentur kipa jede "organisierte und gewerbsmässige" Suizid-Beihilfe vollständig ab.
Zu weit geht Widmer-Schlumpfs Vorschlag jenen Kreisen, die ein Verbot zwar ablehnen, aber eine Reglementierung wünschen. Die Nationale Ethikkommission NEK begrüsst, dass der Bundesrat überhaupt Regeln erwägt. Die Kommission hält sie aber für zu strikt.
Es sei nicht angemessen, dass chronisch Kranke von der Sterbehilfe ausgeschlossen werden, hält die NEK fest. Gleich argumentiert auch die SP. Dass Sterbewillige zwei Ärzte-Gutachten liefern müssten, sei zu schwerfällig. Beides sieht der Entwurf vor, den der Bundesrat einem Verbot vorzieht.
Für die SP ist das Strafgesetz auch nicht der richtige Ort, um die Sterbehilfe zu regeln. Besser wäre ein Aufsichtsgesetz, empfiehlt sie und erhält Sukkurs von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und anderen Organisationen. Ausserdem solle der Bund die Suizidprävention und die palliative Pflege stärken.
Die in der Schweiz tätigen Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit lehnen ein Verbot selbstredend ab. Aber auch die Reglementierungs-Vorschläge, weisen sie als zu restriktiv zurück. Damit werde das Menschenrecht, selbst zu bestimmen, wann und wie zu sterben, verletzt.
Position der Zürcher Regierung
Der Kanton Zürich war in den vergangenen Jahren am meisten von der Tätigkeit von Selbsthilfeorganisationen betroffen. Der Bundesrat berücksichtige aber die im Kanton Zürich gemachten Erfahrungen zu wenig, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom 11. März. Ein Totalverbot von Suizidhilfeorganisationen wird vollumfänglich abgelehnt. Aber auch die etwas offenere Variante stösst bei der Zürcher Regierung in vielen Punkten auf Kritik.
Nicht zufrieden ist sie mit der Formulierung, wonach nur «unheilbar kranke Personen, deren Tod unmittelbar bevorsteht», Suizidhilfe in Anspruch nehmen können. Fraglich sei, was unter «unmittelbar» zu verstehen sei. Die Formulierung stehe aber auch im Widerspruch zu dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltenen Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen. Dieses umfasse nämlich das Recht, selber über Art und Zeitpunkt der Beendigung seines Lebens zu bestimmen.
Weiter bemängelt der Regierungsrat, dass die Haltung der Nationalen Ethikkommission, wonach «unerträgliche physische Leiden» mit einzuschliessen sei, im Entwurf des Bundesrates ausser Acht gelassen wird.
Geändert werden muss nach Ansicht der Zürcher Regierung auch die Bestimmung der Urteilsfähigkeit. Auch ein Hausarzt müsse die Urteilsfähigkeit einer sterbewilligen Person bestätigen können, nicht wie im bundesrätlichen Entwurf gefordert in jedem Fall ein Facharzt. Nicht nötig sei überdies, dass ein zweiter Arzt beigezogen wird, um die Urteilsfähigkeit festzustellen.
Im Gegensatz zum Bundesrat findet der Regierungsrat, dass sich auch psychisch Kranke in Ausnahmefällen an Suizidhilfeorganisationen wenden können sollen. Vorliegen müsse dabei allerdings ein psychiatrisches Fachgutachten.
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