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Mit dem Ankreuzen von vorgefertigten Sätzen ist es nicht getan
Eine Patientenverfügung soll die Angst vor einer ungewollten künstlichen Verlängerung des Lebens lindern. Sie allein im stillen Kämmerlein zu verfassen oder auszufüllen kann jedoch in falsche Sicherheit wiegen. Von Senta van de Weetering * Das Angebot an Vorlagen für Patientenverfügungen ist breit. Es reicht vom einseitigen Dokument der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) bis zur vierzehnseitigen Vorlage von Dialog Ethik, genannt Human Dokument, und den spezialisierten Versionen der Schweizerischen Parkinsonvereinigung, der Krebsliga oder von Pro Mente Sana (siehe unten). Die Vorlage der FMH zum Beispiel hält nur fest: «Wenn ich in einen Lebenszustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren habe, so will ich, dass man auf Massnahmen verzichtet, die nur noch eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden. Mein Leben soll sich in Würde und Stille vollenden.» Anschliessend werden die Personen genannt, mit denen die verantwortlichen Ärzte Rücksprache halten sollen. Das Human Dokument steht am anderen Ende des Spektrums. Hier wird gleich zu Beginn nicht nur nach den Personen gefragt, die kontaktiert werden sollen, sondern auch nach allenfalls unerwünschten Menschen. Der eigentliche Teil dieser Patientenverfügung greift Fragen nach Schmerzlinderung und Sedierung, lebensverlängernden Massnahmen, Langzeitpflege, Sterbeort und Sterbebegleitung auf und fragt darüber hinaus nach Wünschen zu Organspende, religiösen Handlungen, Bestattung, Grab und Art der Abdankung. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen zum eigenen Sterben beginnt also bereits mit der Wahl der Vorlage. Beratung ist sinnvoll In der Praxis nützt das wenig, da manche Massnahmen wie Antibiotika das Leben möglicherweise – nicht zwingend – verlängern, gleichzeitig aber auch Schmerzen oder Atemnot lindern und den Tod würdevoller – um das Schlagwort nochmals zu benützen – machen können. Deshalb findet sie es nicht sinnvoll, im stillen Kämmerlein ein Formular auszufüllen, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welchen nicht, falls man selber darüber später nicht mehr urteilen kann. Für sie gehört dazu zwingend ein beratendes Gespräch. Einerseits, weil für Laien oft nicht konkret vorstellbar sei, was eine medizinische Entscheidung alles beinhalten kann. Andererseits, weil sie nichts davon hält, wenn Patienten mechanisch medizinische Möglichkeiten ankreuzen oder vorgefertigte Sätze niederschreiben. Würde ist ein weiter Begriff So erzählt sie von einem Mann, der zu Beginn des Gespräches äusserte, er wolle auf keinen Fall «an Schläuchen hängen». Im Verlauf der Diskussion stellte sich heraus, dass Essen in seinem Leben stets eine wichtige Rolle gespielt hatte; verhungern und abmagern war für ihn keineswegs mit der Vorstellung eines würdevollen Todes vereinbar. Nochmals nach Schläuchen befragt, habe sich dann gezeigt, dass eine künstliche Ernährung für ihn kein Problem darstellen würde, sondern dass ihn vor allem die Vorstellung von Atemschläuchen beunruhigte. Abstrakte Fragestellung – konkrete Antworten So leidet der eine, wenn er sich einsam fühlt, und möchte deshalb geliebte Menschen um sich haben. Die andere quält nur schon die Vorstellung, dass ihr jemand beim Sterben zuschaut. Für eine schwerhörige Person kann es ärgerlich sein, wenn Ärzte oder Pflegepersonal so leise sprechen, dass sie nichts versteht – auch wenn sie nicht mehr reagieren kann. Jemand, der sich einen sanften Tod wünscht, möchte hingegen vielleicht, dass ihn nur noch leise Töne umgeben. Das sind keine medizinischen Fragen, und in einem auf Medikamente und Medizintechnologie fixierten Gespräch werden sie auch kaum zum Zuge kommen. Andererseits räumt eine Vorlage für Patientenverfügungen diesen Fragen naturgemäss keinen vorgefertigten Platz ein; sie sind zu individuell, als dass man sie vorwegnehmen könnte. Wenn die Angst von einer leidvollen Lebensverlängerung der Ausgangspunkt für eine Patientenverfügung darstellt, so stehen sie auch nicht an erster Stelle; sie werden vor allem dann wichtig, wenn das Sterben fühlbar näher kommt, sei es durch Alter oder durch Krankheit. Der Sprung von abstrakten Fragen zur ganz persönlichen Willensäusserung braucht Zeit, Fachwissen und einfühlsame Begleitung, umso mehr als für die Entscheidungen, die hier getroffen werden, niemand auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann. So lässt sich auch nicht vorhersagen, was einen einmal tatsächlich ängstigen, freuen oder erleichtern wird. Schwierige Wertfrage Gerade wenn es um Werte geht, könnte das Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger hilfreich sein. In Spitälern und Heimen kommen sie immer wieder mit dem Thema in Berührung, auch im Gespräch mit Ärzten und Pflegenden. Allerdings geht es dabei meist um bereits verfasste Dokumente, die im Anfang eines Gespräches stehen. Die Spitalseelsorger des Universitätsspitals Zürich zum Beispiel werden nur selten bereits bei der Vorbereitung beigezogen, so die Auskunft von Dieter Graf, Leiter des dortigen reformierten Spitalpfarramts. Praktische Probleme Am wichtigsten ist das Gespräch * Senta van de Weetering ist freie Journalistin in Zürich. Quelle: Reformierte Presse 01/10.
Einige Patientenverfügungen: - Dialog Ethik, Human Dokument - FMH - Caritas - Dachverband Schweizerischer Patientenstellen - Glarner Patientenverfügung - Basler Patientenverfügung - Exit - Dignitas
Patientenverfügungen für bestimmte Fälle: Pro Mente Sana Krebsliga Parkinsonvereinigung |
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