Thomas Wipf vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf diskutieren am Open Forum in Davos über die Sterbehilfe.

Den Notausgang öffnen helfen – oder unnötig machen?

Neben aktuellen wirtschaftlichen Themen, die zur gegenwärtigen Krisenzeit das World Economic Forum prägten, ist am Open Forum Davos auch die Reflexion ethischer Grundfragen zum Zug gekommen: etwa beim Podium zur Sterbehilfe.

Von Stephan Landis*

Eine existenzielle Diskussion kündigte der Gesprächsleiter Urs Leuthard zum Thema «Selbstbestimmt leben – und sterben» an. Tatsächlich bot die Runde eine Abwechslung zur vollmundigen Prominentenrhetorik, die in Davos teilweise zu hören war.

Ecken und Kanten erhielt die Debatte durch den Einbezug einer pointierten Position aus den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe auch durch Aussenstehende unter bestimmten Vorgaben erlaubt ist. Das Sterben bleibe niemandem erspart, doch der Prozess müsse verbessert werden, meinte die holländische Lungenspezialistin Petra de Jong, die eine «Right-to-die»-Organisation vertritt. Dabei stellt sie klar den Aspekt der Selbstbestimmung in den Vordergrund.

Sie gilt nicht nur für eigentlich Todkranke. Auch eine allgemein schlechte Verfassung und Lebens­überdruss sind für de Jong legitime Gründe, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen – die Ärztin nannte das Beispiel eines erblindeten Mannes mit schwerer Arthrose und psychischem Leiden. Bedingung bleibt allerdings ein ärztliches Gutachten.

Tötung durch Ärzte?
Eine so radikale Position löste auf der Seite der Schweizer Diskussionsteilnehmer Widerspruch aus. Thomas Wipf, Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, wandte sich klar gegen einen Rechtsanspruch, dem eigenen Leben ein Ende setzen zu lassen. Denn dann brauche es Menschen, die das vollziehen müssten.

Der katholische theologische Ethiker Hans Jürgen Münk von der Universität Luzern bestritt ebenfalls vehement, dass es ein Menschenrecht zum Sterben gebe.  Und der Staat habe nicht über die Bedingungen eines lebenswerten Lebens zu befinden. Während de Jong argumentierte, dass zur Aufgabe des Arztes als Helfer die «Gnade für Sterbende» gehöre, und dabei die aktive Sterbehilfe implizierte, ist diese für Münk eindeutig nicht Teil des ärztlichen Auftrags.

Keine gewerbsmässige Beihilfe
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die demnächst eine Vorlage zum Thema vor das Parlament bringt, argumentierte in ähnliche Richtung: Sie findet es schwierig, aktive Tötung, zumal von nicht Todkranken, mit dem ärztlichen Auftrag zu vereinen. Die niederländische Regelung sei als Vorlage für die Schweiz ungeeignet. Hierzulande stellt sich für den Staat ohnehin vor allem eine andere Frage, nämlich wie die Suizidbeihilfe durch Organisationen wie Exit oder Dignitas zu regeln ist. Widmer-Schlumpf wie auch Wipf sprachen sich gegen eine gewerbsmässige Suizidbeihilfe aus.

Auch sonst zeigte sich die Bündner Bundesrätin eher zurückhaltend: Sie anerkenne die Selbstverantwortung; doch der Wunsch zu sterben sei oft nicht stabil. Affektentschlüsse seien möglichst zu verhindern. Und man müsse dafür sorgen, dass Entscheide nicht unter Druck gefällt würden. Gerade deshalb sei die palliative Unterstützung von Menschen in seelischer Not wichtig.

In diesem Punkt pflichteten ihr alle Schweizer Diskussionsteilnehmer bei. Monika Renz, Leiterin der Psychoonkologie am Kantonsspital St. Gallen, wies auf die Fortschritte bei der Sterbebegleitung hin. Hier stehe man schweizweit vor einem Durchbruch. Monika Renz würde es bedauern, wenn gerade jetzt die Suizidbeihilfe quasi nebenbei legalisiert würde. Überhaupt verlaufe die Diskussion oft über die Köpfe der Sterbenden hinweg, die sich durch die Debatten entwertet fühlten. Sterben sei ein Kulturgut, und zu diesem Prozess gehöre nicht nur Leiden. Oft gebe es Signale, dass es den Kranken dabei gut gehe.

Ein Arzt aus dem Publikum illustrierte, wie ein aktiver Sterbenswunsch sich durch palliative Behandlung in einen Abschiedsprozess wandeln könne, und zitierte einen Patienten: «Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich es nicht für nötig gehalten, den Notausgang zu wählen.»

Thomas Wipf warf die Frage auf: Könnte gerade der Umstand, dass Palliative Care und indirekte aktive Sterbehilfe immer mehr greifen, Organisationen wie Exit oder Dignitas dazu veranlassen, neben Todkranken häufiger auch Lebenssatte zu «begleiten»? Jedenfalls hätten die Organisationen, so Wipf, dank Gesetzeslücken Positionen erobert, die nun auf der gesetzlichen Ebene zu durchdenken seien. Man wartet mit Spannung auf die bundesrätliche Vorlage und die Debatten darüber.

* Stephan Landis ist Co-Chefredaktor der Reformierten Presse.

Quelle: Reformierte Presse 06/2009.

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