Bundesrat will Suizidhilfe regeln

Der Bundesrat will die organisierte Suizidhilfe regeln. Dazu schickt er zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts bis 1. März 2010 in die Vernehmlassung, wie aus einem Communiqué 28. Oktober hervorgeht: Die Festlegung von klaren Sorgfaltspflichten im Strafrecht für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen oder aber das Verbot der organisierten Suizidhilfe.

Der Bundesrat begründet die angestrebte Gesetzesänderung mit dem Schutz des Lebens. Grundsätzlich wolle er zwar keine Einschränkung der bisherigen liberalen Regelung, welche die Beihilfe zum Suizid ohne selbstsüchtige Beweggründe zulasse. Allerdings schöpften die Suizidhilfeorganisationen "den rechtlichen Spielraum vermehrt aus" und entzögen sich "teilweise den staatlichen und standesrechtlichen Kontrollmechanismen".

Mit der Regelung der Suizidhilfe sollen dem die nach Ansicht des Bundesrats nötigen Schranken gesetzt werden. Diese sollen verhindern, "dass sich die organisierte Suizidhilfe zur gewinnorientierten Tätigkeit entwickelt", schreibt der Bundesrat. Insbesondere durch die Förderung der Palliativmedizin und der Suizidprävention könne suizidwilligen Personen eine Alternative zum Suizid geboten werden.

Mit Blick auf das Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde bevorzugt die Regierung die Variante mit den Sorgfaltspflichten. Sie sieht unter anderem die Forderung nach zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten vor. Der Suizidhelfer muss ferner Alternativen zum Suizid aufzeigen und mit der betroffenen Person prüfen. Er darf keinen Erwerbszweck verfolgen und keine Gegenleistung annehmen, "die die Kosten und Auflagen für die Suizidhilfe übersteigen würde". Fragwürdige Praktiken in der Suizidbeihilfe sollen so unterbunden werden.

Gegen Variante zwei, ein Verbot der organisierten Suizidhilfe, sprechen sich vor allem die Grünen, die SP und Patientenorganisationen. Die Suizidhilfeorganisationen wenden sich gegen beide Vorschläge.

Quelle: RNA/kipa

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