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Leserbriefe: Bekenntnis unnötigAls ehemaliges Mitglied der Liberalen Fraktion der Reformierten Zürcher Synode beunruhigt mich die Idee, der reformierten Kirche ein Glaubensbekenntnis als verbindliche Aussage zuzumuten. Für mich ist dies ein Rückfall hinter die Aufklärung, welche die Mündigkeit und die Vernunft der Menschen anstrebt. Das heisst auch, dass ich mich frei entscheiden kann, wie ich meinen Glauben lebe, ohne einem Korsett von kirchenamtlich festgelegtem Bekenntnis unterworfen zu sein. Die Bekenntnisfreiheit der Reformierten Kirche des Kantons Zürich erwuchs im 19. Jahrhundert aus der Einsicht, dass ein Bekenntnis nicht als überzeitliche Wahrheit angesehen werden kann, das für alle Christen verbindlich gemacht werden muss. Das Apostolikum ist in einem anderen historischen Umfeld entstanden, als wir heutigen Christen leben. Es macht eine zeitgebundene Glaubensaussage über Jesus Christus, die heute nicht mehr alle Gläubigen in dieser Form nachvollziehen können. Sollen wir nun ein modifiziertes Dogma in die Welt setzen, das wiederum Einzelne unter uns ausschliesst? Sollte der Wunsch nach einem neuen, verbindlichen Bekenntnis aus Furcht vor der «Bedrohung» durch den Islam entstanden sein, aus Furcht, wir würden durch eine orthodoxe Religion mit Absolutheitsanspruch als Christen nicht mehr ernst genommen, zeugt dies von Kleinmut und Mangel an Gewissheit, Kraft aus unseren eigenen Glaubensquellen zu schöpfen. Das Neue Testament bezeugt, dass Jesus nicht gekommen ist, uns neue Gesetzestafeln zu bringen, sondern, um unter uns zu leben und Gottes Reich in der Barmherzigkeit entstehen zu lassen. In der neuen Kirchenordnung 2009 des Kantons Zürich wurden die ersten vier Artikel den Ansprüchen der heutigen Zeit angepasst. Die evangelisch-reformierte Kirche wird hier klar umrissen und das Fundament, auf dem sie steht, definiert. Schon 1967 besagte Artikel 4, «die Landeskirche ist mit ihren Gliedern allein auf das Evangelium von Jesus Christus verpflichtet . . .» Für mich ist dies ein überzeugendes und ausreichendes Bekenntnis. Elisabeth Sauter-Frey, 8057 Zürich Quelle: Reformierte Presse 20/09
Ich bin Elisabeth Sauter-Frey dankbar für ihre deutliche Stellungnahme zu dem seit Jahren immer wieder auftauchenden Anliegen, im Gottesdienst ein von der Gemeinde gesprochenes Glaubensbekenntnis wieder einzuführen, und möchte ihren Ausführungen zwei eigene Erfahrungen beifügen: 1. Beim Gottesdienst zum Calvin-Jubiläum im Grossmünster eröffnete ein Genfer Pfarrer die Liturgie – nach Genfer Ritus mit dem Bekenntnis der Sünden und des Glaubens. Ich erinnerte mich an meine Studienzeit in Genf, wo mich das – allerdings vom Pfarrer gesprochene – Bekenntnis sehr beeindruckte. Es kam meiner damaligen Praxis pietatis entgegen; ich gehörte zu den wenigen Jungen, die 1951 im Quartier bekannte und unbekannte Leute besuchten und sie zur Teilnahme an der Aktion «Zürich – wohin?» einluden. Was dazu führte, dass meine Mutter verschiedentlich gefragt wurde: «Wie geht es denn Ihrer Tochter? Hat sie Probleme?» Darauf fand meine Mutter, ich sollte das doch lieber bleiben lassen. Warum sollten wir heute in der Zürcher Kirche hinter unsere gut aufklärerische Bekenntnisfreiheit zurück? 2. Die Wiedereinführung eines gemeinsam gesprochenen Glaubensbekenntnisses im Gottesdienst war vor zwei Jahren Thema einer Veranstaltung der Ökumenischen Frauenbewegung Zürich mit dem oben genannten Titel. Es war ein zwiespältiger Erfolg: Nehmen an einem Café Théalogique in der Regel etwa zwanzig Frauen teil, waren es an diesem Abend nur gerade vier. Im Gespräch wurde der Titel aber vollumfänglich bestätigt. Wer sich seit Jahren und vor allem seit dem Erscheinen der «Bibel in gerechter Sprache» unter anderem mit dem Wandel und dem Reichtum von Gottesbezeichnungen und Gottesbildern in den Urtexten befasst, hält sich an die vor einigen Jahren lancierte Devise: «Selber denken – die Refor-mierten». Und mit Recht: Die Untersuchungen über Religion in der Schweiz zeigen, dass heutige Menschen sich auch in ihrem Verhältnis zu Gott von ihren eigenen Erfahrungen und Erkenntnissen leiten lassen und nicht von Texten auf dem altphilologischen und theologischen Stand vergangener Zeiten. Warum sollten wir also wieder gemeinsam ein Bekenntnis aufsagen? Die neue Zürcher Kirchenordnung ist in Art. 3.1 so klar wie die alte, von Frau Sauter zitierte – erwähnt in Art. 3.3 allerdings «den Bezug zu neueren reformierten und ökumenischen Bekenntnisschriften», leider ohne Erwähnung der traditionellen zürcherischen Bekenntnisfreiheit. Bleibt die Frage: Woher kommt der Trend zur Wiedereinführung eines Bekenntnisses im Gottesdienst? Könnte das der Einfluss einiger Theologen aus Deutschland, dem Lande Luthers, sein, die seit Jahren und Jahrzehnten an Schlüsselstellen in der reformierten Zürcher Kirche und Fakultät wirken und uns – bewusst oder unbewusst – ihre eigene Tradition überstülpen? Warum sollten wir uns von ihnen unsere eigene Tradition der Bekenntnisfreiheit in Frage stellen lassen? Susanne Kramer-Friedrich, 8006 Zürich Quelle: Reformierte Presse 38/09 |
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